Guten Tag zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Person A macht die ESt-Erklärung (2016) - Person A ist zu 100% behindert (blind, geh- und stehbehindert, sitzt im Rollstuhl).
Die Jahre davor wurden immer 15.000km x 0,30 € als außergew. Belastungen geltend gemacht.
Ist es korrekt, dass Person A aber auch die tatsächlichen KM-Kosten ermitteln könnte - und dann diesen km Satz absetzen könnte - wenn dieser Höher als die 0,30 € wären?
In EStH2010 steht - „Ein höherer Aufwand als 0,30 €/km ist unangemessen und darf deshalb im Rahmen des § 33 EStG nicht berücksichtigt werden…“ - gilt das den immer noch?
Und falls doch der Fall - wie würde man den den tatsächlichem km-Satz ermitteln?
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