Außerhäusiges Büro - meldepflichtig?

Hallo!

Wenn für die Telearbeit zusätzlich zur Wohnung ein außerhäusiges Büro angemietet wird, ist dieses dann meldepflichtig als Zweit- oder Nebenwohnung?
Das Büro würde ja nicht zum Wohnen, sondern zum Arbeiten benutzt, was eigentlich dagegen spricht.
Der Arbeitsvertrag definiert die Telearbeit allerdings für gewöhnlich als „Arbeit in der Wohnung“, dies würde dafür sprechen.

Wer kann mir aus dem Begriffswirrwarr helfen?
Vielen Dank!

Hallo,

§11 Abs. 5 Melderechtsrahmengesetz besagt:
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie
nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Also ist ein Raum, der ausschliesslich als Büro genutzt wird, auch keine Wohnung im Sinne des o.g. Gesetzes.
Wenn man den Raum allerdings so ausstattet, dass man ihn zu Wohnzwecken benutzen kann und es auch tut, dann ist es wiederum eine Wohnung im Sinne des o.g. Gesetzes und man sollte es als Zweitwohnung anmelden. In manchen Städten gibt eine Zweitwohnungssteuer.

Gruss Sid

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Danke für die Antwort, das hat schon sehr weitergeholfen.

Ist es denn anderweitig anzumelden, falls das Apartment nur zur (nichtselbstständigen) Arbeit genutzt wird? Bzw. ist es immer noch steuerlich absetzbar, wenn es als Neben-/Zweitwohnung gemeldet wird, oder ist das voneinander unabhängig?