Ausserhäusliches Arbeitszimmer - Voraussetzungen?

Hallo zusammen,

ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass Kosten für ausserhäusliche Arbeitszimmer steuerlich voll geltend gemacht werden können. Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es hierzu baulich und bzgl. der Art der Beschäftigung. Will sagen, kann ein normaler Arbeitnehmer, der nie in den Genuss einer Abzugsfähigkeit gekommen wäre einfach ein Zimmer mieten, dieses als AZ deklarieren / nutzen und es dann steuerlich absetzen? Das kann wohl nicht stimmen (sonst bräuchte man ja nur vom Kollegen ein Zimmer zu mieten, dieser mietet eins bei einem selber und schon haben beide was davon).

Besten Dank,
Elmo

Hallo zusammen,

ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass Kosten für
ausserhäusliche Arbeitszimmer steuerlich voll geltend gemacht
werden können. Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es
hierzu baulich und bzgl. der Art der Beschäftigung.

Schau mal hier:

http://www.jurablogs.com/de/arbeitszimmer-unbegrenzt…

Will
sagen, kann ein normaler Arbeitnehmer, der nie in den Genuss
einer Abzugsfähigkeit gekommen wäre einfach ein Zimmer mieten,
dieses als AZ deklarieren / nutzen und es dann steuerlich
absetzen? Das kann wohl nicht stimmen (sonst bräuchte man ja
nur vom Kollegen ein Zimmer zu mieten, dieser mietet eins bei
einem selber und schon haben beide was davon).

Besten Dank,
Elmo

Die Überkreuzvermietung ist der klassische Falll des „Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten“ (§42 AO), der eben nicht anerkannt wird.

Freundliche Grüße
Dipl.-Kfm. Alfred Gesierich, Steuerberater
http://www.gesierich.de