Hallo Zusammen,
seit Jahren wird ein außerhäusliches Arbeitszimmer, welches bis dato vom Finanzamt auch als solches anerkannt wurde angemietet. Als Arbeitszimmer wurde eine 1 Zimmer Wohnung mit 34 qm angemietet, welches über ein Bad und Küche verfügt. Die Küche war bereits mit Spüle und Herd ausgestattet, Das Bad verfügt über Toilette und Badewanne. Das Zimmer ist mit Couch und Tisch und Regal ausgestattet. Mehr ist nicht drin.
Für 2009 wollte das FA ein paar Fotos haben.
Nun wurde die Anerkennung des Arbeitszimmers mit der Begründung:
„Das außerhäusliche Arbeitszimmer kann nicht zum Ansatz gebracht werden, da es sich um eine Wohnung handelt, die nicht den Charakter eines Büros trägt. Es ist vielmehr eine Arbeitsecke in Privaträumen vorhanden.“ versagt.
Welche Anforderungen muss ein Arbeitszimmer aufweisen?
Wie darf es nicht aussehen?
Kennt jemand vergleichbare Urteile?
Vielen Dank schonmal