außerhäusliches Arbeitszimmer

Hallo Zusammen,

seit Jahren wird ein außerhäusliches Arbeitszimmer, welches bis dato vom Finanzamt auch als solches anerkannt wurde angemietet. Als Arbeitszimmer wurde eine 1 Zimmer Wohnung mit 34 qm angemietet, welches über ein Bad und Küche verfügt. Die Küche war bereits mit Spüle und Herd ausgestattet, Das Bad verfügt über Toilette und Badewanne. Das Zimmer ist mit Couch und Tisch und Regal ausgestattet. Mehr ist nicht drin.
Für 2009 wollte das FA ein paar Fotos haben.
Nun wurde die Anerkennung des Arbeitszimmers mit der Begründung:
„Das außerhäusliche Arbeitszimmer kann nicht zum Ansatz gebracht werden, da es sich um eine Wohnung handelt, die nicht den Charakter eines Büros trägt. Es ist vielmehr eine Arbeitsecke in Privaträumen vorhanden.“ versagt.

Welche Anforderungen muss ein Arbeitszimmer aufweisen?
Wie darf es nicht aussehen?
Kennt jemand vergleichbare Urteile?

Vielen Dank schonmal

Hallo simchecker,

hier wird sehr gut beschrieben, was bei der Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers beachtet werden muss:
http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article874…

Viele Grüße
Eve*

Das Zimmer ist mit Couch

und Tisch und Regal ausgestattet. Mehr ist nicht drin.

und das soll für welche Tätigkeit ein Arbeitszimmer sein?

Für 2009 wollte das FA ein paar Fotos haben.
Nun wurde die Anerkennung des Arbeitszimmers mit der
Begründung:
„Das außerhäusliche Arbeitszimmer kann nicht zum Ansatz
gebracht werden, da es sich um eine Wohnung handelt, die nicht
den Charakter eines Büros trägt. Es ist vielmehr eine
Arbeitsecke in Privaträumen vorhanden.“ versagt.

Das kann man nachvollziehen!

Man solte doch erkennen können, dass die Wohnung ausschließlich für den Job - als Arbeitnehmer oder Selbständiger? - genutzt wird und nicht als Zweitwohnung dient!

E.

Arbeitszimmer
Hi,

richtig beschrieben, was ein Arbeitszimmer ausmacht, ist in

http://www.steuertipps.de/lexikon/arbeitszimmer

Schöne Grüße
C.