Hallo
Person A hat Arbeitszeit von 7.45 h - 12.15 h, 2 mal im Monat muss Person A zur Innerbetrieblichen Versammlung, bis ca. 13.00 h erscheinen, steht nicht im Vertrag. Person A soll nun auch am Abend für 3 Stunden zur innerbetrieblichen Versammlung erscheinen. Muss Person A dies? Im Vertrag stände zusätzlich noch, 10 Überstunden im Monat sind mit Monatsgehlat abgeglichen, wäre das auch ok?
Danke und lieben Gruß
Caschmi
Hallo
Person A hat Arbeitszeit von 7.45 h - 12.15 h,
Und das ist auch im Vertrag konkret so festgeschrieben (bzw. mündlich so vereinbart ohne Abweichungsmöglichkeiten)? Oder steht da nichts zur Lage der Arbeitszeit?
Im Vertrag stände zusätzlich
noch, 10 Überstunden im Monat sind mit Monatsgehlat
abgeglichen, wäre das auch ok?
Kommt auch auf Gehalt und Position an.
MfG
Hallo
Person A hat Arbeitszeit von 7.45 h - 12.15 h,
Und das ist auch im Vertrag konkret so festgeschrieben (bzw.
mündlich so vereinbart ohne Abweichungsmöglichkeiten)? Oder
steht da nichts zur Lage der Arbeitszeit?
Nein Person A´s Vertrag besagte „die Arbeitszeit sei von 7.45-12.15h“ „10 Überstunden im Monat sind mit der Monatsvergütung abgegolten“
Im Vertrag stände zusätzlich
noch, 10 Überstunden im Monat sind mit Monatsgehlat
abgeglichen, wäre das auch ok?
Kommt auch auf Gehalt und Position an.
10,50 Euro die Stunde brutto, Sprechstundenhilfe
Lieben Gruß
Caschmi
MfG
Hallo,
Nein Person A´s Vertrag besagte „die Arbeitszeit sei von
7.45-12.15h“ „10 Überstunden im Monat sind mit der
Monatsvergütung abgegolten“
Wann die Überstunden zu leisten sind, wird aber nicht bestimmt.
10,50 Euro die Stunde brutto, Sprechstundenhilfe*
Anzunehmenderweise eine Arztpraxis? Wie viele Mitarbeiter sind da (ohne Azubis) tätig?
* „Sprechstundenhilfe“ heißt die Tätigkeit schon seit Ewigkeiten nicht mehr
Hallo,
Nein Person A´s Vertrag besagte „die Arbeitszeit sei von
7.45-12.15h“ „10 Überstunden im Monat sind mit der
Monatsvergütung abgegolten“Wann die Überstunden zu leisten sind, wird aber nicht
bestimmt.
Richtig, somit besagen diese 10 Stunden, dass Person A verpflichtet ist, diese in ihrer Freizeit zu nehmen?
10,50 Euro die Stunde brutto, Sprechstundenhilfe*
Anzunehmenderweise eine Arztpraxis? Wie viele Mitarbeiter sind
da (ohne Azubis) tätig?
3 + freiberufliche Mitarbeiter
* „Sprechstundenhilfe“ heißt die Tätigkeit schon seit
Ewigkeiten nicht mehr
Ist für den Fall nicht relevant
da fiktiv
Gruß Caschmi
Hallo,
Richtig, somit besagen diese 10 Stunden, dass Person A
verpflichtet ist, diese in ihrer Freizeit zu nehmen?
Nicht zwangsläufig. Das können ja auch die Zeiten sein, die man arbeitsmäßig verbringt, wenn z.B. noch Patienten da sind nach Arbeits/Sprechstundenende (oder meinst du ne Arzthelferin kann einfach so gehen nach der i.m.-Spritze und zum Patienten sagen „Kleben Sie sich ihr Pflaster bitte selber. Ich hab Feierabend.“?)
* „Sprechstundenhilfe“ heißt die Tätigkeit schon seit
Ewigkeiten nicht mehrIst für den Fall nicht relevant
da fiktiv
Für den Fall vielleicht nicht, aber für mich.
MfG X. (ausgebildete Arzthelferin, nicht Sprechstundenhilfe)