Auf einer Grünfläche außerhalb des Bebauungsplans soll ein Holzschuppen errichtet werden ( 2,50m X 3,50m Höhe ca, 2,00m ), ist eine Bauanfrage zu stellen oder ist dies Verfahrensfrei. Es ist keine Landwirtschaft vorhanden.
Hallo,
die obligatorische Frage im Baurecht: Welches Bundesland?
Christian
Es soll in Bayern errichtet werden.
Hallo,
Auszug aus Bauordnung von Bayern
§ 57
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1)Verfahrensfrei sind folgende Gebäude:
a)Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich,
Christian
Auf einer Grünfläche außerhalb des Bebauungsplans soll ein
Holzschuppen errichtet werden ( 2,50m X 3,50m Höhe ca, 2,00m
), ist eine Bauanfrage zu stellen oder ist dies
Verfahrensfrei. Es ist keine Landwirtschaft vorhanden.
Hallo,
auch wenn die Landesbauordnungen für kleinere Gebäude festlegen, dass diese genehmigungsfrei sind, bedeutet das nicht, dass man einfach bauen darf. Die Vorschriften des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung gelten weiterhin. Nur muss der Bauherr hier selber prüfen und kann sich auf keine Genehmigung verlassen.
„Grünfläche außerhalb des Bebauungsplans“ interpretiere ich so, dass es sich um kein Bauland und „Es ist keine Landwirtschaft vorhanden“ interpretiere ich so, dass es sich auch um kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 (1) Pkt. 1 BauGB handelt. http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html
Wenn meine Interpretation deiner Worte richtig ist, darf dort der Schuppen nicht errichtet werden.
Grüße
Ulf