Außerordentl. Kündigung und Beitragserstattung

Hallo zusammen,

gesetzt sei folgender Fall:

Herr A ist - wie sein 8-jähriges Kind - Mitglied in einem Tennisverein. Beide zahlen einen entsprechenden Jahresbeitrag.

Es kommt zum Zerwürfnis zwischen Herrn A und dem für das Kindertraining verantwortlichen Cheftrainer:

Herr A hatte über mehr als 2 Monate darauf gewartet , dass für sein Kind eine 2. Trainingsmöglichkeit pro Woche angeboten würde (1 Termin war bereits gefunden). Statt gegenüber Herrn A klar zum Ausdruck zu bringen, dass dies mangels geeigneter Kinder nicht möglich sei, vertröstete der Trainer immer und immer wieder und verwies auf die laufende Suche. Als Herr A dann (die Außensaison hatte bereits begonnen) zum x-ten Male nach dem Stand der Suche fragte, entschied der Trainer kurzerhand und in Absprache mit der konfliktscheuen Jugendwartin, das Kind (!!!) nun aus dem kompletten Kindertraining auszuschließen. Es durfte nun also noch nicht einmal an dem bereits festgelegten Termin teilnehmen mit dem Hinweis, Herr A sei ja anscheinend mit dem Tennistraining unzufrieden. Da der Trainer im gesamten Club das Sagen auch über andere Trainer hat, gab es für Herrn A nun überhaupt keine Möglichkeit mehr, für sein Kind eine Trainingsmöglichkeit zu finden. Da es für Kinder im Alter von 8 Jahren keinen Sinn macht, Mitglied in einem Club zu sein, in dem sie kein Training erhalten, möchte Herr A nun die Mitgliedschaft seines Kindes außerordentlich kündigen und den anteiligen Jahresbeitrag zurückerhalten. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?

Viele Grüße
Kirsten

Gibt es hierfür eine
rechtliche Grundlage?

es fehlen wesentliche angaben:
wurde das kind mitglied eines vereins oder beruht das training nur auf einem einfachen (dienst-)vertrag ? wenn eine echte mitgliedschaft vorliegt, was steht zu einem austritt in der satzung ?

ob eine außerordentliche kündigung iSd § 626 bgb oder ein außerordentliches kündigungsrecht der mitgliedsschaft besteht, bemisst sich danach, ob es dem mitglied unzumutbar ist, weiterhin am vertrag/der mitgliedschaft festzuhalten, weil sie eine unzumubtare belastung darstellt. das ist eine wertungsfrage, so dass es letztlich auf eine überzeugende argumentation ankommt…

da die außerordentliche kündigung ultima ratio ist, kann es in keinem fall schaden, dass dem verein/vertragspartner nachweisbar eine frist gesetzt wird, den vertraglichen verpflichtungen nachzukommen.

Hallo Hendrik,

ja, das Kind ist Mitglied des Vereins - ansonsten würde sich die Frage nach der Möglichkeit der außerordentl. Kündigung nicht stellen. Eine außerordentliche Kündigung ist in der Satzung nicht vorgesehen. Das Training ist separat zu zahlen und unabhängig von Mitgliedsbeitrag. Herr A hätte allerdings niemals eine Mitgliedschaft für sein Kind abgeschlossen, wenn nicht gleichzeitig auch die MÖglichkeit zur Teilnahme am Training bestanden hätte.

Eine Frist müsste nur noch der Form halber gesetzt werden; keine Chance, dass sich daraus Gruppentraining für das Kind ergibt. Der Vorstandsvorsitzende wurde bereits als Schlichter eingeschaltet, allerdings vermochte auch er gegen den halsstarrigen Trainer nichts auszurichten. Die Fronten seien im Moment hoffnungslos verhärtet.

Dazu muss man sagen, dass der Trainer sehr erfolgreich die 1. Herrenmannschaft trainiert, die sehr hoch spielt. Dem 1. Vors. sind also ein Stückweit die Hände gebunden, um den Vorfall nicht vollends ausufern zu lassen - evtl. mit Konsequenzen für das Herrentraing, das für ihn natürlich in der Wichtigkeit in keiner Relation zum Fall des Herrn A steht.

Zur Zeit hat Herr A zähneknirschend ein Angebot auf 1 x Einzeltraining pro Woche für sein Kind angenommen, das der Vorstandsvorsitzende für ihn arrangiert hat. Durchgeführt wird das durch einen Trainer eines anderen Vereins, der extra zur Anlage kommt. Allerdings ist sie weitab von dem, was Herr A sich für sein Kind vorstellte: Training mit anderen Kinder-Mitgliedern und dazu in der Gruppe. Sein Kind ist völlig isoliert und abschnitten von den Aktivitäten der anderen. Dazu absolut schuldlos!
M. E. stellt das gefühlt schon eine unzumutbare Belastung dar. Aber auch rechtlich?

Gruß
Kirsten

ja, das Kind ist Mitglied des Vereins - ansonsten würde sich
die Frage nach der Möglichkeit der außerordentl. Kündigung
nicht stellen.

doch diese frage würde sich auch dann stellen…

Eine außerordentliche Kündigung ist in der
Satzung nicht vorgesehen.

das braucht sie nicht, sie ist bei dauerschuldverhältnisses stets möglich und unabdingbar.

Eine Frist müsste nur noch der Form halber gesetzt werden;
keine Chance, dass sich daraus Gruppentraining für das Kind
ergibt. Der Vorstandsvorsitzende wurde bereits als Schlichter
eingeschaltet, allerdings vermochte auch er gegen den
halsstarrigen Trainer nichts auszurichten. Die Fronten seien
im Moment hoffnungslos verhärtet.

ok, wenn auch ein „schlichter“ vergeblich eingeschaltet wurde, dann rücken die voraussetzungen der außerordentl. kündigung näher. trotzdem sollte man (nachweislich) eine frist setzen.

Dazu muss man sagen, dass der Trainer sehr erfolgreich die 1.
Herrenmannschaft trainiert, die sehr hoch spielt. Dem 1. Vors.
sind also ein Stückweit die Hände gebunden, um den Vorfall
nicht vollends ausufern zu lassen - evtl. mit Konsequenzen für
das Herrentraing, das für ihn natürlich in der Wichtigkeit in
keiner Relation zum Fall des Herrn A steht.

wie erfolgreich der trainer ist, ist unerheblich…

Zur Zeit hat Herr A zähneknirschend ein Angebot auf 1 x
Einzeltraining pro Woche für sein Kind angenommen, das der
Vorstandsvorsitzende für ihn arrangiert hat. Durchgeführt wird
das durch einen Trainer eines anderen Vereins, der extra zur
Anlage kommt. Allerdings ist sie weitab von dem, was Herr A
sich für sein Kind vorstellte: Training mit anderen
Kinder-Mitgliedern und dazu in der Gruppe. Sein Kind ist
völlig isoliert und abschnitten von den Aktivitäten der
anderen. Dazu absolut schuldlos!
M. E. stellt das gefühlt schon eine unzumutbare Belastung dar.
Aber auch rechtlich?

wie gesagt, es ist eine wertungsfrage…

wenn ich aber lese, dass das kind 1x die woche ein training bekommt und in der vereinsmitgliedschaft nicht 2x vereinbart wurde, dann ist eine unzumutbare belastung doch eher zu verneinen.
dass das kind isoliert ist, mit anderen kinder-mitgliedern in der gruppe spielen „muss“ sehe ich nicht als unzumutbar an, zumal dies wohl auch nicht bei eintritt in den verein vereinbart wurde ?!

ich tendiere daher eher dazu, ein außerordentliches kündigungsrecht abzulehnen und das mitglied auf die ordentliche kündigung zum vorgesehenen zeitpunkt (oftmals quartalsende) zu verweisen…

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ja, das Kind ist Mitglied des Vereins - ansonsten würde sich
die Frage nach der Möglichkeit der außerordentl. Kündigung
nicht stellen.

doch diese frage würde sich auch dann stellen…

Wieso? In diesem Fall gäbe es doch überhaupt keinen Vertrag, der ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden könnte.

Eine außerordentliche Kündigung ist in der
Satzung nicht vorgesehen.

das braucht sie nicht, sie ist bei dauerschuldverhältnisses
stets möglich und unabdingbar.

Ah, okay :smile:

Eine Frist müsste nur noch der Form halber gesetzt werden;
keine Chance, dass sich daraus Gruppentraining für das Kind
ergibt. Der Vorstandsvorsitzende wurde bereits als Schlichter
eingeschaltet, allerdings vermochte auch er gegen den
halsstarrigen Trainer nichts auszurichten. Die Fronten seien
im Moment hoffnungslos verhärtet.

ok, wenn auch ein „schlichter“ vergeblich eingeschaltet wurde,
dann rücken die voraussetzungen der außerordentl. kündigung
näher. trotzdem sollte man (nachweislich) eine frist setzen.

Dazu muss man sagen, dass der Trainer sehr erfolgreich die 1.
Herrenmannschaft trainiert, die sehr hoch spielt. Dem 1. Vors.
sind also ein Stückweit die Hände gebunden, um den Vorfall
nicht vollends ausufern zu lassen - evtl. mit Konsequenzen für
das Herrentraing, das für ihn natürlich in der Wichtigkeit in
keiner Relation zum Fall des Herrn A steht.

wie erfolgreich der trainer ist, ist unerheblich…

Prinzipiell hast du natürlich recht, zumindest sollte es unerheblich sein. Ist es aber nicht - man will keine Unruhe im Laden, der Trainer soll nicht missgestimmt sein, also tut man alles, um ihn bei Laune zu halten und räumt ihm absolute Narrenfreiheit ein. Wäre er nicht so erfolgreich würde er sicherlich nicht so gelobhudelt und protegiert…

Zur Zeit hat Herr A zähneknirschend ein Angebot auf 1 x
Einzeltraining pro Woche für sein Kind angenommen, das der
Vorstandsvorsitzende für ihn arrangiert hat. Durchgeführt wird
das durch einen Trainer eines anderen Vereins, der extra zur
Anlage kommt. Allerdings ist sie weitab von dem, was Herr A
sich für sein Kind vorstellte: Training mit anderen
Kinder-Mitgliedern und dazu in der Gruppe. Sein Kind ist
völlig isoliert und abschnitten von den Aktivitäten der
anderen. Dazu absolut schuldlos!
M. E. stellt das gefühlt schon eine unzumutbare Belastung dar.
Aber auch rechtlich?

wie gesagt, es ist eine wertungsfrage…

wenn ich aber lese, dass das kind 1x die woche ein training
bekommt und in der vereinsmitgliedschaft nicht 2x vereinbart
wurde, dann ist eine unzumutbare belastung doch eher zu
verneinen.
dass das kind isoliert ist, mit anderen kinder-mitgliedern in
der gruppe spielen „muss“ sehe ich nicht als unzumutbar an,
zumal dies wohl auch nicht bei eintritt in den verein
vereinbart wurde ?!

Die Möglichkeit, mit anderen Kindern zusammen zu trainieren, war definitiv offen angesprochener (aber nicht schriftlich vereinbarter) Grund, um dem Verein überhaupt beizutreten. Der Verein rühmt sich einer ach so tollen Nachwuchsarbeit und wirbt damit, wie gut es die Kinder antreffen und wie fantastisch die Möglichkeiten sind.

Und nun wird das Kind des Herrn A von den anderen spieltechnisch isoliert… über das gemeinsame Training und das gemeinsame Spiel in der Mannschaft entwickeln sich doch erst die Freundschaften.

ich tendiere daher eher dazu, ein außerordentliches
kündigungsrecht abzulehnen und das mitglied auf die
ordentliche kündigung zum vorgesehenen zeitpunkt (oftmals
quartalsende) zu verweisen…

In Tennismitgliedschaften wird i. d. R. für ein ganzes Jahr abgeschlossen, deshalb war für mich ja überhaupt die Frage nach der außerordentlichen Kündigung von Interesse.

Je mehr ich über den Fall des Herrn A nachdenke, desto mehr würde auch ich ihm empfehlen, in den sauren Apfel zu beißen und das Geld in den Wind zu schießen. Graue Haare hat er schon genug; da will jedes Weitere mit Bedacht gehegt werden. ;-D

Danke dir für deine Einschätzung!

Gruß
Kirsten