ja, das Kind ist Mitglied des Vereins - ansonsten würde sich
die Frage nach der Möglichkeit der außerordentl. Kündigung
nicht stellen.
doch diese frage würde sich auch dann stellen…
Wieso? In diesem Fall gäbe es doch überhaupt keinen Vertrag, der ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden könnte.
Eine außerordentliche Kündigung ist in der
Satzung nicht vorgesehen.
das braucht sie nicht, sie ist bei dauerschuldverhältnisses
stets möglich und unabdingbar.
Ah, okay 
Eine Frist müsste nur noch der Form halber gesetzt werden;
keine Chance, dass sich daraus Gruppentraining für das Kind
ergibt. Der Vorstandsvorsitzende wurde bereits als Schlichter
eingeschaltet, allerdings vermochte auch er gegen den
halsstarrigen Trainer nichts auszurichten. Die Fronten seien
im Moment hoffnungslos verhärtet.
ok, wenn auch ein „schlichter“ vergeblich eingeschaltet wurde,
dann rücken die voraussetzungen der außerordentl. kündigung
näher. trotzdem sollte man (nachweislich) eine frist setzen.
Dazu muss man sagen, dass der Trainer sehr erfolgreich die 1.
Herrenmannschaft trainiert, die sehr hoch spielt. Dem 1. Vors.
sind also ein Stückweit die Hände gebunden, um den Vorfall
nicht vollends ausufern zu lassen - evtl. mit Konsequenzen für
das Herrentraing, das für ihn natürlich in der Wichtigkeit in
keiner Relation zum Fall des Herrn A steht.
wie erfolgreich der trainer ist, ist unerheblich…
Prinzipiell hast du natürlich recht, zumindest sollte es unerheblich sein. Ist es aber nicht - man will keine Unruhe im Laden, der Trainer soll nicht missgestimmt sein, also tut man alles, um ihn bei Laune zu halten und räumt ihm absolute Narrenfreiheit ein. Wäre er nicht so erfolgreich würde er sicherlich nicht so gelobhudelt und protegiert…
Zur Zeit hat Herr A zähneknirschend ein Angebot auf 1 x
Einzeltraining pro Woche für sein Kind angenommen, das der
Vorstandsvorsitzende für ihn arrangiert hat. Durchgeführt wird
das durch einen Trainer eines anderen Vereins, der extra zur
Anlage kommt. Allerdings ist sie weitab von dem, was Herr A
sich für sein Kind vorstellte: Training mit anderen
Kinder-Mitgliedern und dazu in der Gruppe. Sein Kind ist
völlig isoliert und abschnitten von den Aktivitäten der
anderen. Dazu absolut schuldlos!
M. E. stellt das gefühlt schon eine unzumutbare Belastung dar.
Aber auch rechtlich?
wie gesagt, es ist eine wertungsfrage…
wenn ich aber lese, dass das kind 1x die woche ein training
bekommt und in der vereinsmitgliedschaft nicht 2x vereinbart
wurde, dann ist eine unzumutbare belastung doch eher zu
verneinen.
dass das kind isoliert ist, mit anderen kinder-mitgliedern in
der gruppe spielen „muss“ sehe ich nicht als unzumutbar an,
zumal dies wohl auch nicht bei eintritt in den verein
vereinbart wurde ?!
Die Möglichkeit, mit anderen Kindern zusammen zu trainieren, war definitiv offen angesprochener (aber nicht schriftlich vereinbarter) Grund, um dem Verein überhaupt beizutreten. Der Verein rühmt sich einer ach so tollen Nachwuchsarbeit und wirbt damit, wie gut es die Kinder antreffen und wie fantastisch die Möglichkeiten sind.
Und nun wird das Kind des Herrn A von den anderen spieltechnisch isoliert… über das gemeinsame Training und das gemeinsame Spiel in der Mannschaft entwickeln sich doch erst die Freundschaften.
ich tendiere daher eher dazu, ein außerordentliches
kündigungsrecht abzulehnen und das mitglied auf die
ordentliche kündigung zum vorgesehenen zeitpunkt (oftmals
quartalsende) zu verweisen…
In Tennismitgliedschaften wird i. d. R. für ein ganzes Jahr abgeschlossen, deshalb war für mich ja überhaupt die Frage nach der außerordentlichen Kündigung von Interesse.
Je mehr ich über den Fall des Herrn A nachdenke, desto mehr würde auch ich ihm empfehlen, in den sauren Apfel zu beißen und das Geld in den Wind zu schießen. Graue Haare hat er schon genug; da will jedes Weitere mit Bedacht gehegt werden. ;-D
Danke dir für deine Einschätzung!
Gruß
Kirsten