Ausserordentl. Kündigungsrecht in Fitnessstudios

Muss sich der Betreiber eines Fitnessstudios an eine allgemeine Rechtsgrundlage halten, was das Künsigungsrecht angeht oder kann er in seinen AGBs eigene Bestimmungen erklären?

Beispiel:
(1) Kündigungsfrist mindestens 6 Monate, auch wenn Vertragszeit nur 10 Monate beträgt
(2) Kündigung bei Umzug nur, wenn die neue Entfernung mehr als 30km beträgt

Muss sich der Betreiber eines Fitnessstudios an eine
allgemeine Rechtsgrundlage halten, was das Künsigungsrecht
angeht oder kann er in seinen AGBs eigene Bestimmungen
erklären?

Zu 1. Nein und zu 2. ja.

Beispiel:
(1) Kündigungsfrist mindestens 6 Monate, auch wenn
Vertragszeit nur 10 Monate beträgt

jJ kann er so machen.

(2) Kündigung bei Umzug nur, wenn die neue Entfernung mehr als
30km beträgt

Ja kann er so machen.