Muss sich der Betreiber eines Fitnessstudios an eine allgemeine Rechtsgrundlage halten, was das Künsigungsrecht angeht oder kann er in seinen AGBs eigene Bestimmungen erklären?
Beispiel:
(1) Kündigungsfrist mindestens 6 Monate, auch wenn Vertragszeit nur 10 Monate beträgt
(2) Kündigung bei Umzug nur, wenn die neue Entfernung mehr als 30km beträgt