Verehrte Rechtsexperten,
besteht ein außerordentliches Rücktrittsrecht und Rückerstattung des Kaufpreises bei Online-Geschäften, wenn der Verkäufer Leistungen verspricht, die nach dem Kauf nicht zur Verfügung stehen?
Konkret:
Mit dem Kauf eines Online-Shops soll auch der Zugang und die Nutzung einer Online-Akademie verbunden sein. Die Nutzung dieses Angebots ist allerdings, auch nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Anbieter, nicht möglich.
Über Hinweise und Antworten würde ich mich freuen,
Danke!