außerordentl. Rücktrittsrecht bei Online-Geschäft

Verehrte Rechtsexperten,

besteht ein außerordentliches Rücktrittsrecht und Rückerstattung des Kaufpreises bei Online-Geschäften, wenn der Verkäufer Leistungen verspricht, die nach dem Kauf nicht zur Verfügung stehen?

Konkret:
Mit dem Kauf eines Online-Shops soll auch der Zugang und die Nutzung einer Online-Akademie verbunden sein. Die Nutzung dieses Angebots ist allerdings, auch nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Anbieter, nicht möglich.

Über Hinweise und Antworten würde ich mich freuen,
Danke!

Da liegt ein klarer Sachmangel vor. Der Btreiber hat zuerst das Recht, nachbesserung zu leisten, ist das nicht möglich, kann man den dadurch entstandenen finanziellen Schaden vom Verkäufer zurückverlangen.

Danke für die Antwort!
Gibt es dazu auch Paragraphen und wo kann man die nachlesen?