Hallo Leute,
nehmen wir mal an Mr.X hat beim Beitritt eines Eishockeyvereines einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 32€ vereinbart ( Gilt nur für Schüler, Azubis etc. ). Ein Jahr später wurde durch den Trainer, aufgrund eines Aufstiegs, einen Mitgliedsbeitrag von 20€ inklusive Spielprämien ausgehandelt, d.H im schlimmsten Fall 240€ für die Mannschaftsmitglieder.
Nun ist die Mannschaft wieder abgestiegen und auf der Hauptversammlung wurde beschlossen von den Mitgliedern, die keine Azubis mehr sind, einen Jahresbeitrag von 590€ zu verlangen. Die Versammlung bzw Erhöhung fand einen Monat statt, nachdem die Mitglieder Fristgerecht kündigen können.
Jetzt stellt sich die Frage, muss Mr. X nun den Beitrag der für ihn persönlich von max 240€ auf 590€ erhöht wurde einfach hinnehmen ?
Oder stellen diese 590€ ein neues Angebot des Vereins dar, da man vorher eine außerordentliche Beitragsregelung hatte, die man annehmen bzw ablehnen kann.
Hat Mr. X in diesem Fall zudem ein Recht auf eine Sonderkündigung
Hallo,
ohne die Satzung des Vereins zu kennen, kann man hier erst einmal überhaupt nichts sagen.
Das wäre alles bloße Spekulation.
Besorge dir die Satzung, da ist i. d. R. was zum Thema Beiträge enthalten.
Gruß
Wawi
Hat Mr. X in diesem Fall zudem ein Recht auf eine Sonderkündigung
Satzung hin oder her, das LG Hamburg hat mal geurteilt, dass bei einer Beitragserhöhung von 100% eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/austritt.htm
Im geschilderten Fall, sind es ja weit mehr als 100%
MfG ramses90
Hallo,
so einfach ist das nicht.
Die 20 Euro waren eine Sonderreglung weil die Mannschaft in dieser Zeit in einer höheren Liga gespielt hat.
Wenn die 590 dem ensprechen, was alle anderne Mitglieder auch zahlen, seh ich da nur bedingte chance…
hth
das setz voraus, das der beitrag erhöht wurde, hier kann es aber auch sein, das einfach boni gestichen wurden, weil die gründe dafür weggefallen sind.
das setz voraus, das der beitrag erhöht wurde, hier kann es
aber auch sein, das einfach boni gestichen wurden, weil die
gründe dafür weggefallen sind.
Ja nund nu?
Davon steht kein Wort im Eingangsthread, das es so sein könnte. Warum muß immer was hinterfragt, angedeutet etc. werden wovon über haupt nicht die Rede war oder ist,
fragt sich ramses90.
und das schreibt man, nachdem dazu ein einschlägiges Gerichtsurteil des LG HH genannt wurde!
ramses90
Servus,
ob das Urteil einschlägig ist oder nicht, weiß niemand hier, weil der Sachverhalt genau Nix zu dem beschriebenen „ausgehandelten“ Beitrag hergibt, außer dass er nur für Mitglieder in der Mannschaft des Vereins galt und dass er an das Spiel in einer bestimmten Liga geknüpft war. Wenn man nicht weiß, wie hoch der Regelbeitrag ohne Berücksichtigung der Vergünstigungen war, kann man auch nicht wissen, um welchen Anteil er erhöht worden ist.
Schöne Grüße
MM
Hallo
Davon steht kein Wort im Eingangsthread, das es so sein
könnte. Warum muß immer was hinterfragt, angedeutet etc.
werden wovon über haupt nicht die Rede war oder ist,
fragt sich ramses90.
Da steht das der ursprüngliche Beitrag 384€ war. Dann gab es einen Bonus (Spielprämien?) der den effektiven Jahresbreitrag auf 240€ reduzierte, aber „durch den Trainer“, nicht in der Mitgliederversammlung, der offizielle Jahresbeitrag blieb offensichtlich bestehen.
Nun sind zwei Sachen passiert, a) der Bonus gilt nicht mehr, b) das Mitglied ist kein Azubi mehr.
Im Endeffekt geht es also um eine deutlich kleinere Beitragserhöhung als du vermutest. Allein die (unüblich lange?) Kündigungsfrist zusammen mit der Jahresbindung kommt mir komisch vor…
Grüße,
.L
Nein der Jahresbeitrag betrug max 240€. Je nach aufgestellen Spielen bekam man von den 240€ einen betrag abgezogen. Ich habe letzte Saison abzüglich der genannten Prämie 80€ bezahlt.
Die Kündigungsfrist verstrich am 30.4. unser trainer teilte und bis juli mit, dass unsere Mannschaft die Erhöhung der beitraege nicht betreffen würde sondern die 20€ pro monat beibehalten werden. Ende Juli sagte unser Trainer dann plötzlich dass diese 20€ pro monat nicht mehr zählen würden und wir den vollen Betrag zahlen muessten weil wir abgestiegen sind.
Deswegen sind wir bis 30.juli davon ausgegangen weniger zu bezahlen als wir jetzt doch sollen & deswegen wollen wir uns erkündigen ob es da eine moeglichkeit eines sonderkuedigungsrechtea gibt
Hallo
Allein die (unüblich
lange?) Kündigungsfrist zusammen mit der Jahresbindung kommt
mir komisch vor…
Das ist eigentlich eher die Regel.
Man erwirbt eine selbstverlängerte Jahresmitgliedschaft für einen Jahrebeitrag. Eine echte „Kündigung“ ist garnicht möglich sondern nur die Erklärung die Mitgliedschaft nicht automatisch zu verlängern.
MfG Frank
sicher schreibt man das, das urteil passt nicht und wenn wir schon dabei sind, jedes gericht in deutschland darf anderes entscheiden.
weil das hinterfragen eben zur rechtswissenschaft dazu gehört.
wenn es einen verminderten beitrag gibt, der gewisse voraussetzungen hat, muss man damit rechnen, das diese boni mit den voraussetzungen wegfallen.
wenn es hier nur um den azubi ging, wäre es auch keine beitragserhöhung, wenn er nach der ausbildungszeit mehr zahlen müsste
Hallo9
Das ist eigentlich eher die Regel.
Man erwirbt eine selbstverlängerte Jahresmitgliedschaft für
einen Jahrebeitrag. Eine echte „Kündigung“ ist garnicht
möglich sondern nur die Erklärung die Mitgliedschaft nicht
automatisch zu verlängern.
Ja, aber die haben noch 5 Monate Kündigungsfrist um das Jahresabo zum 1.9. zu kündigen, das meinte ich.
Gruß,
.L