Außerordentliche Belastung?

Hallo,

folgendes Fallbeispiel interessiert mich:

Angenommen die Freundin eines Angestellten zieht nach dem Ende ihres Studiums zu ihm und ist anfangs noch auf Arbeitsuche. Er muss für die gemeinsamen Lebenhaltungskosten (Miete, etc) komplett selbst aufkommen. Insgesamt beträgt ihre Bewerbungphase 6 Monate, in denen sie 3 Monate auch ein Praktikum absolviert, bei dem sie nur sehr wenig verdient.

Vom Arbeitsamt bekommt sie keine Arbeitslosenhilfe/-unterstützung, weil sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und er eine Einkommensgrenze dafür überschreitet.

Kann er diese außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen? Falls ja, in welcher Form?

Expertenmeinungen würde mich sehr interessieren.

Viele Grüße und Danke.

Hallo Melanie

nach meiner Einschätzung kann er Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Man müsste unter Umständen beweisen, dass Sie kein ALG bekommt (Ablehnungsbescheid oder was auch immer man vom Arbeitsamt bekommt).
Die Kosten würden sich dann wie Du schon formuliert hast auf die gemeinsamen Lebenshaltungskosten belaufen.

Grüße
Bella

Siehe dazu Anleitung zur Einkommensteuererklärung, Seite 8

Ab 2006 ist die Anlage Unterhalt beizufügen.

Ein BMF Schreiben bezüglich dieses Sachverhalts findet sich wie folgt:

[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/071,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)