Außerordentliche Eigentümerversammlung ohne Hausverwaltung

Guten Tag,
folgende Annahme:
bei der ETV eines 9-Parteien-Hauses wurde beschlossen im Sommer 2014 zwei Balkone streichen zu lassen. Zähneknirschend, da das Angebot zu hoch erscheint, aber die HVW drängte auf den Beschluss um das Thema endlich zu Ende zu bringen.
Bis heute wäre nichts passiert und die Firma hätte sich auch nicht mehr gemeldet.
Die beiden Parteien würden nun gern ihre Balkone im Frühjahr selber streichen und dafür die Materialauslagen aus den Rücklagen haben (Materialeinsatz gegen 1200 Euro für den Maler). Die Rücklagen wären eh sehr knapp, ständig würden Sondereinlagen gefordert.
Die HVW lehnt dies ab, da der Beschluss bindend sei und erst in der nächsten ETV im Herbst 2015 besprochen werden könnte.
Hier stellen sich mir nun ein paar Fragen:

  1. wenn der Beschluss für die Ausführung im Jahr 2014 galt, ist er dann in 2015 hinfällig wenn bis dahin nicht ausgeführt? Oder düfte der Maler im Frühjahr 2015 die Arbeiten immer noch ausführen?
  2. eine außerordentliche ETV zu diesem Thema würde von der HVW in Rechnung gestellt werden. Könnte man einen gefassten Beschluss auch rechtskräftig kippen, wenn sich alle Eigentümer in Eigenregie träfen und ein eigenes Protokoll zu diesem Punkt aufstellen und unterschreiben würden? Keiner würde sich dagegen wehren, da jeder weiß wie knapp die Rücklagen sind und wie marode das Haus…

Danke + beste Grüße,
Sonja

  1. wenn der Beschluss für die Ausführung im Jahr 2014 galt,
    ist er dann in 2015 hinfällig wenn bis dahin nicht ausgeführt?

Das steht im Beschlussprotokoll. Falls nicht, wird ein Beschluss nicht durch einen kalendarischen Jahreswechsel ungültig.

  1. Könnte man einen gefassten Beschluss auch rechtskräftig kippen,
    wenn sich alle Eigentümer n Eigenregie träfen

Das setzt zuerst mal eine gültige Einberufung voraus:
§ 24 WEG, Absatz (2) und (3)

Hallo Pentti,
danke für die Antwort.
Verstehe ich es richtig, dass die ETV nur vom Verwalter einberufen werden kann, bzw. durch den Verwaltungsbeirat (im fiktiven Fall wäre das ich) WENN der Verwalter sich pflichtwidrig weigert? Angenommen im Verwaltervertrag wäre eine Klausel, dass außerordentliche ETV vom Verwalter in Rechnung gestellt werden dürften, dann hätten die Eigentümer keine Wahl und müssten diese Kosten tragen, wenn Sie nun eine außerordentliche ETV haben wöllten, obwohl sich alle Eigentümer einig wären und der Verwalter im Prinzip lediglich über die Entscheidung „informiert“ werden würde? Es bestünde ja keinerlei Diskussionsbedarf…
Weigern würde er sich sicherlich nicht, da er ja dafür abkassieren würde… und würde man den Beschluss nicht kippen und bis zur nächsen ETV warten bestünde die Gefahr, dass diese Arbeiten zu deutlich überteuerten Preisen durchgeführt würden.
Somit hätte der Verwalter alle Karten in der Hand… und würde in jedem Fall abkassieren!

Grüße,
Sonja

Verstehe ich es richtig, dass die ETV nur vom Verwalter
einberufen werden kann, bzw. durch den Verwaltungsbeirat (im
fiktiven Fall wäre das ich) WENN der Verwalter sich
pflichtwidrig weigert?

Die Reihenfolge ist:
(1) Ist ein Verwalter bestellt, lädt der Verwalter.
(2) Kommt der Verwalter dieser Pflicht nicht nach, und es gibt einen Beirat, lädt der Beirat.
(3) Gibt es keinen Beirat, kann unter sehr speziellen Voraussetzungen (siehe Punkt 4) auch ein Eigentümer laden. Für den beschriebenen Fall ist dieser Punkt jedoch ohne Bedeutung.

Angenommen im Verwaltervertrag wäre eine Klausel, dass außerordentliche ETV vom
Verwalter in Rechnung gestellt werden dürften, dann hätten die Eigentümer
keine Wahl und müssten diese Kosten tragen

Die zusätzliche Vergütung des Verwalters für die Einberufung und Ausrichtung außerordentlicher Eigentümerversammlungen ist eine Standardklausel in jedem Verwaltervertrag. Selbstverständlich stellt ein Verwalter seinen Zusatzaufwand in Rechnung, und ebenso selbstverständlich ist dies durch die Eigentümer zu vergüten.

, obwohl sich alle Eigentümer einig wären und der Verwalter im Prinzip lediglich
über die Entscheidung „informiert“ werden würde? Es bestünde
ja keinerlei Diskussionsbedarf…
Weigern würde er sich sicherlich nicht, da er ja dafür
abkassieren würde… und würde man den Beschluss nicht kippen
und bis zur nächsen ETV warten bestünde die Gefahr, dass diese
Arbeiten zu deutlich überteuerten Preisen durchgeführt würden.
Somit hätte der Verwalter alle Karten in der Hand… und würde
in jedem Fall abkassieren!

Merkst du was? Hätte, hätte, Fahrradkette.

Das WEG wurde u.a. erfunden, um die Beziehungen zwischen den Eigentümern und ihren Verwaltungsorganen zu regeln. Auch wenn die Absicht der Eigentümer pragamatisch erscheint, können sie sich nicht darüber hinwegsetzen.

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Hi Pentti,

Danke nochmals…
Jepp… fiktive Fahrradkette, echte Fragen dürfe ja nicht behandelt werden