Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob bei einer durch den Beirat einberufenen Eigentümerversammlung Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechtes gültig sind?
Ich meine schon gelesen zu haben dass bei einer ausserordentlichen Versammlung diese immer beschlussfähig ist und keine Vollmachten zählen.
Bei der Wahl des Verwalters würde es einen Interressenkonflikt geben.
Besten Dank im voraus