Ausserordentliche Eigetümerverammlung wird nicht einberufen

Hallo zusammen, 
kann mir jemand sagen, ob bei einer durch den Beirat einberufenen Eigentümerversammlung Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechtes gültig sind?
Ich meine schon gelesen zu haben dass bei einer ausserordentlichen Versammlung diese immer beschlussfähig ist und keine Vollmachten zählen.
Bei der Wahl des Verwalters würde es einen Interressenkonflikt geben.

Besten Dank im voraus

Ja, jede ordnungsgemäß erteilte Vollmacht ist gültig.

Die Beschlussfähigkeit ist in der Teilungserklärung geregelt und im Wohnungseigentumsgesetz.

Einen Interessenkonflikt bei der Verwalterwahl kann ich nicht erkennen.

Thorsten Hausmann
Hausmann Hausverwaltung
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