Liebe/-r Experte/-in,
jemand is 13 jahre in einem betrieb nd word nach einvernehmen in 2013 gekuendigt…mitte 2013 heiratet sie und bekam 50000 euro gehalt in 2013. die frau hat on 2014 und folgejahre kein einkuenfte und ihr man in 2013 und folgejahre keine einkuenfte. anfang 2014 soll der frau 250.000. euro abfindung gezahlt werden.
a) wird das FA auf die in 2014 erhaltene abfindung i.h.v. 250.000 euro die fuenftelregelung gemaeß § 34 EStG anwenden?
b) fliesst das ehegattensplitting (nach heirat in 2013) in die berechnung gemäß der fuenftelregelung steuermindernd mit ein?
vielen dank schon mal im voraus