Hallo,
mich würde folgender Sachverhalt interessieren…
Person A fängt in einer Firma an. Diese Firma bekommt vom Arbeitsamt die Eingliederungshilfe für 6 Monate, da Person A noch eingearbeitet werden muss. Sämtliche Defizite von Person A wurden schriftlich festgelegt und der Arbeitsagentur vorgelegt, da sonst keine Förderung möglich ist.
Ein Einarbeitung wurde aber nicht durchgeführt, vielmehr wurde Person A ins kalte Wasser geschmissen.
Nach 2 Monaten bekommt Person A die außerordentliche Kündigung, weil der Arbeitgeber festgestellt hat, das die Arbeitsleistungen nicht ausreichen und er nicht glaubt, das Person A die Defizite ausgleichen kann.
Rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung?
Person A hat ja einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, befürchtet aber, das kein gutes ausgestellt wird… Wie sollte man da vorgehen?
Oder wäre es für Person A besser, diese Zeit erst garnicht im Lebenslauf zu erwähnen?
Person A hat sich nichts vorzuwerfen nur werden andere Arbeitgeber fragen und Person A wenig glauben schenken, oder?