Liebe/-r Experte/-in,
am 01.03.2010 (letzten Montag) hatten wir einen Wasserschaden, verursacht von dem Mieter Über uns (Selbstmontage einer Waschmaschine). Das Wasser lief unbemerkt eine Std. lang im Flur-, Bad- und Küchenbereich die Wände runter. Es stand max. 3 cm hoch (Laminatböden auf Holzdielen) und Spritzwasser auf 1,20 m… sämtliche Küchengeräte und die Küchenzeile vollkommen durchnässt…
Seither ist weder etwas von der Versicherung geklärt worden noch der Vermieter selbst hat sich den Schaden angeschaut… meine Frau ist Schwanger und wir haben ca. sieben Wochen bis zur Entbindung… und drei Kinder… die Wände und Fussboden müssten trocken gelegt werden bzw. es wäre ein Bauzustand der nicht zu tragen wäre. Was ist mit Schimmelbildung… Die gesundheit meiner Frau und des ungeborenen Kindes sowohl der anderen drei wären gefährdet… Vermieter meinte ich kann nicht kündigen da er den Schaden beheben möchte… Ja, nur in welcher Zeit und wie müssten wir Leben… Die Küche kann nicht benutzt werden… Geräte müssen ausgetauscht werden… Decke und Fussboden raus… Wände trocken legen… lt. Telefonat nach meiner Außerordentlichen Kündigung § 543 Abs. 1 meinte der Vermieter, wir müssen im Zeit zur Schadensbehebung einräumen. Er käme Morgen (Freitag) mit Handwerker und Gutachter und möchte diesen Schaden nun beheben. Was an einem Tag nicht möglich ist… aber gut… Ist die Kündigung nun rechtlich oder müssen wir eine noch offenstehende Baumaßnahme über uns erdulden lassen… und wenn ja wie lange dürfen die Baumaßnahmen dauern… Wenn Schwangerschaft und kleine Kinder im Haushalt leben… Küche nicht genutzt werden kann?
Ich bedanke mich im Voraus für sämtliche Mühen und Antworten…