Hallo
Zunächst Erläuterung:
Einem AN wird das Arbeitsverhältnis am 20.07 außerordentlich, unter Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist, zum 03.09. gekündigt.
Der AG, ein Unternehmen der Branche Wachdienst/Sicherheit in dem Bundesland Bayern, ist dem ÖTV tariflich angeschlossen.
Das Arbeitsverhältnis bestand zum Zeitpunkt der Aussprache der außerordentlichen Kündigung über 7 Jahre.
Jetzt die Frage:
Woraus ergibt sich eine 45-tägige Kündigungsfrist (20.07 - 03.09)?
Sollte nicht
a) 14-tägig
b) 6 Wochen (=42 Tage, würde genau am 31.08. sein)
c) zum Ende des Monats mit Wirkung zum 30.09 , da das Arbeitsverhätnis länger als 5, aber weniger als 8 Jahre andauerte. (Ab 8 Jahren gelten dann zum Ende des Monats unter Einhaltung von 3 Monaten)
in Betracht kommen.
Gibt es eine Regelung welche auf das Ergebnis von 45 Tagen kommen könnte?
Denn nun ergibt sich für den AN dadurch das Problem, daß er bei der Berechnung des ALG erheblich dadurch benachteiligt wird, da ja nur zwei volle Monatsgehälter sowie ein sehr geringes Moanatsgehalt (01 - 03 September) zu Ermittlung des ALG zur Verfügung stehen.
Bei durschnittlich 1650 € netto im Monat macht die 45 Tage-Kündigung sage und schreibe ca. 290€ aus, die dem gekündigten AN weniger bewilligt werden. Bei einer normalen 6-Wochen Kündigung wären allerdings noch fast 990€ drin (was ja auch meist gerade mal die anfallenden Fixkosten deckt)
Wäre um Rat recht dankbar.
khosana