> Aus deiner Anfrage ergeben sich weitere Fragen, z. B. Wann wurde der Mietvertrag abgeschlossen, wie wird das Mietobjekt bezeichnet, als Wohnung oder als Haus, ist es ein befristeter oder unbefristeter Mietvertrag, ist Staffelmiete vereinbart, gehörst du schon zur älteren Generation, gibt es ein neues Mietobjekt, das in drei Monten beziehbar wäre? Außerdem bleibt unklar, was du erreichen möchtest. Willst du einen Baustopp oder möchtest du möglichst sofort ausziehen. Trotz dieser Fragen versuche ich zu beantworten.
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> Modernisierung zur Schaffung von neuem Wohnraum.
> Der Vermieter hat diese ordnungsgemäß 3 Monate vor Beginn die Modernisierung ohne eine folgende Mieterhöhung angekündigt. In diesem Fall muss der Mieter dulden, dass Handwerker die Wohnung betreten oder Leitungen durch die Wohnung gezogen werden. Der Duldungsnspruch kann aber ausgeschlossen sein, wenn ausdrücklich ein Haus vermietet ist. In diesem Fall kann der Mieter eine Aufstockung ablehnen. Ob es für die Ablehnung verlängerte Fristen gibt, die über die Frist aus dem außerordentlkichen Kündigungsrecht hinausgehen, ist mir nicht bekannt.
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> Die unzumutbare Härte
> betrifft wieder nur die Duldung der Modernisierungsmaßnahme. Da eine Mieterhöhung entfällt, ist zu prüfen, ob Gefahr für die Gesundheit besteht. Insbesondere bei älteren Mietern können die Belästigungen durch Baulärm und Schmutz oder die Tatsache, dass Küche und Bad wochenlang nicht benutzbar sind, eine Härte bedeuten. Dies gilt auch, wenn ein Mitglied deiner Familie im Schichtdienst arbeitet und Ruhestunden tagsüber benötigt. Übrigens, Aufwendungen, welche Euch durch die Modernisierung entstehen, hat der Vermieter zu ersetzen. Dies können sein zusätzliche Reinigungen, wenn die Küche nicht benutzbar ist, Essen außer Haus und evtl. das Recht einer Mietminderung während der Modernisierungsphase.
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> Außerordentliches Sonderkündigungsrecht des Mieters
> Hat der Vermieter dem Mieter die baulichen Maßnahmen angekündigt, kann der Mieter bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, für den Ablauf des nächsten Monats kündigen. Die Arbeiten haben aber schon vor 11 Monaten begonnen.In der Anfrage schreibst du, sie sollen 9 Monate dauern. Hier ist zu prüfen, welch ein Gesamtzeitraum für die Dauer der Modernisierungsmaßnahme in der Ankündigung angegeben ist. Diese Frist ist verstrichen.
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> Kündigung
> Falls es sich um einen Zeitmietvertrag handelt, ist sowohl eine außerordentliche wie eine gesetzliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen (es sei denn, man kann eine unzumutbare Härte nachweisen). Bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Gekündigt werden kann ohne Angabe von Gründen. Welche Mietform hier zutrifft, kann nur anhand des Mietvertrages geprüft werden.
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> Mein Rat wäre, aufschreiben, welche Belästigungen durch die Modernisierungsmaßnahme bisher wann und wie lange aufgetreten sind. Ebenso notieren, welche zusätzlichen Kosten entstanden sind. Anhand des Mietvertrages muss geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, eine gesetzliche Kündigung auszusprechen. Falls erhebliche Störungen beweisbar sind, gibt es auch das Recht der sofortigen Kündigung. Hier können entweder der Mieterverein, die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt weiterhelfen.
> Wie ich eingangs erwähnte, ist mir nicht bekannt, ob sich die Fristen, nachträglich ein Sonderkündigungsrecht auszusprechen verlängern. Hier kennen sich die genannten Beratungsstellen besser aus.
Was möchtet ihr denn erreichen? Möchtest du in eine andere Wohnung ziehen oder willst du einen Baustopp? Aus der Ferne kann ich dir von Mitglied zu Mitglied nur schwer einen Rat geben. Ich würde dir empfehlen, entweder einen Mieterverein, Verbraucherzentrale oder einen Anwalt aufzusuchen, um auszuloten, welche gesetzlichen Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen.
Vermutlich konnte ich dir nicht sehr helfen.
> Ich wünsche viel Erolg
> Mit besten Grüßen
> Ingrid = Zwillingsjungfrau