Außerordentliche Kündigung bei Modernisierung

Hallo zusammen.

Das Haus in dem ich wohne wird ab dem 01.05 modernisiert, der Vermieter hat dies 3 Monate vorher angekündigt und ich würde nun gerne vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Wohnung außerordentlich kündigen. Das Problem könnte nun allerdings sein, dass anschließend KEINE Mieterhöhung stattfindet und es so aussieht, dass man das Sonderkündigungsrecht aber nur in solch einem Fall oder bei Unzumutbarkeit nutzen kann. Weiß da jemand mehr? Zu den Modernisierungsmaßnahmen, welche mindestens 9 Monate gehen, gehört auch der Anbau von Neuwohnungen direkt über meinem Kopf (Aufstockung von 2 auf 3 Etagen).

Hülfe Hülfe.

Hallo,
die Antwort auf Deine Frage wäre eine Rechtsberatung. Da ich kein Anwalt bin, ist dies nicht zulässig. Anonymisiere Deine Anfrage und stelle sie ins Forum.

vnA

Selbst wenn die Miete aufgrund der Modernisierung steigt , ist das kein Sonderkündigungsgrund.Eine Modernisierungsumlage ist keine Mieterhöhung!Sie können aber die reguläre Kündigungsfrist nutzen, denn bis zum 1.5. haben sie noch ausreichend Zeit …

GUTEN MORGEN;

LEIDER KANN ICH DA AUCH KEINEN GUTEN TIPP FÜR EINE SONDERKÜNDIGUNG GEBEN.
VIELLEICHT WIRD JA AUCH ALLES GARNICHT SO SCHLIMM WIE ES SICH IM VORFELD ANHÖRT: DIE HANDWERKER HABEN AUCH NUR IHRE REGELARBEITSZEIT UND MÜSSEN GEWISSE PAUSEN EINHALTEN UND AM WE ARBEITET BESTIMMT KEIN HANDWERKER:
SOLLTE MAN ABER DEN GANZEN TAG DAHEIM SEIN KÖNNTE SO EINE BAUMASSNAHME SCHON ZUR BELASTUNG WERDEN; ABER DA HILFT ES DANN NUR DIE NORMALE KÜNDIGUNGSZEIT EINHALTEN;AUSSER DIE UNZUMUTBARKEIT KOMMT ZUM TRAGEN.
VIELLEICHT KANN MAN SICH JA AUCH MIT DEM VERMIETER EINIGEN.
VIEL ERFOLG UND VIELE GRÜSSE
MARGRET

> Aus deiner Anfrage ergeben sich weitere Fragen, z. B. Wann wurde der Mietvertrag abgeschlossen, wie wird das Mietobjekt bezeichnet, als Wohnung oder als Haus, ist es ein befristeter oder unbefristeter Mietvertrag, ist Staffelmiete vereinbart, gehörst du schon zur älteren Generation, gibt es ein neues Mietobjekt, das in drei Monten beziehbar wäre? Außerdem bleibt unklar, was du erreichen möchtest. Willst du einen Baustopp oder möchtest du möglichst sofort ausziehen. Trotz dieser Fragen versuche ich zu beantworten.
>
> Modernisierung zur Schaffung von neuem Wohnraum.
> Der Vermieter hat diese ordnungsgemäß 3 Monate vor Beginn die Modernisierung ohne eine folgende Mieterhöhung angekündigt. In diesem Fall muss der Mieter dulden, dass Handwerker die Wohnung betreten oder Leitungen durch die Wohnung gezogen werden. Der Duldungsnspruch kann aber ausgeschlossen sein, wenn ausdrücklich ein Haus vermietet ist. In diesem Fall kann der Mieter eine Aufstockung ablehnen. Ob es für die Ablehnung verlängerte Fristen gibt, die über die Frist aus dem außerordentlkichen Kündigungsrecht hinausgehen, ist mir nicht bekannt.
>
> Die unzumutbare Härte
> betrifft wieder nur die Duldung der Modernisierungsmaßnahme. Da eine Mieterhöhung entfällt, ist zu prüfen, ob Gefahr für die Gesundheit besteht. Insbesondere bei älteren Mietern können die Belästigungen durch Baulärm und Schmutz oder die Tatsache, dass Küche und Bad wochenlang nicht benutzbar sind, eine Härte bedeuten. Dies gilt auch, wenn ein Mitglied deiner Familie im Schichtdienst arbeitet und Ruhestunden tagsüber benötigt. Übrigens, Aufwendungen, welche Euch durch die Modernisierung entstehen, hat der Vermieter zu ersetzen. Dies können sein zusätzliche Reinigungen, wenn die Küche nicht benutzbar ist, Essen außer Haus und evtl. das Recht einer Mietminderung während der Modernisierungsphase.
>
> Außerordentliches Sonderkündigungsrecht des Mieters
> Hat der Vermieter dem Mieter die baulichen Maßnahmen angekündigt, kann der Mieter bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, für den Ablauf des nächsten Monats kündigen. Die Arbeiten haben aber schon vor 11 Monaten begonnen.In der Anfrage schreibst du, sie sollen 9 Monate dauern. Hier ist zu prüfen, welch ein Gesamtzeitraum für die Dauer der Modernisierungsmaßnahme in der Ankündigung angegeben ist. Diese Frist ist verstrichen.
>
> Kündigung
> Falls es sich um einen Zeitmietvertrag handelt, ist sowohl eine außerordentliche wie eine gesetzliche Kündigung grundsätzlich ausgeschlossen (es sei denn, man kann eine unzumutbare Härte nachweisen). Bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Gekündigt werden kann ohne Angabe von Gründen. Welche Mietform hier zutrifft, kann nur anhand des Mietvertrages geprüft werden.
>
> Mein Rat wäre, aufschreiben, welche Belästigungen durch die Modernisierungsmaßnahme bisher wann und wie lange aufgetreten sind. Ebenso notieren, welche zusätzlichen Kosten entstanden sind. Anhand des Mietvertrages muss geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, eine gesetzliche Kündigung auszusprechen. Falls erhebliche Störungen beweisbar sind, gibt es auch das Recht der sofortigen Kündigung. Hier können entweder der Mieterverein, die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt weiterhelfen.
> Wie ich eingangs erwähnte, ist mir nicht bekannt, ob sich die Fristen, nachträglich ein Sonderkündigungsrecht auszusprechen verlängern. Hier kennen sich die genannten Beratungsstellen besser aus.

Was möchtet ihr denn erreichen? Möchtest du in eine andere Wohnung ziehen oder willst du einen Baustopp? Aus der Ferne kann ich dir von Mitglied zu Mitglied nur schwer einen Rat geben. Ich würde dir empfehlen, entweder einen Mieterverein, Verbraucherzentrale oder einen Anwalt aufzusuchen, um auszuloten, welche gesetzlichen Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen.

Vermutlich konnte ich dir nicht sehr helfen.
> Ich wünsche viel Erolg
> Mit besten Grüßen
> Ingrid = Zwillingsjungfrau

hallo

ich kann dazu leider nix sagen, ausser das ich mich durch das thema googeln würde. und auf seiten des Mietrechts nachlesen würde. aber wenn du drei Monate vorher bescheid gewusst hast, dann hättest du doch mit Kündigungsfrist von drei monaten kündigen können!! oder wohnst du schon so lange in der Whg.??
Leider kann ich nicht helfen, aber vielleicht jemand anderes!!
Viel Glück Liebe Grüße

Hallo,
sowei ich weiß bezieht sich das Sonderkündgungsrecht tatsächlich nur auf den Fall einer Mieterhöhung!

Einen schönen guten Tag,

da ich bezgl. Ihres Problems nicht sooo die Expertin bin, baue ich hier mal einen link ein, der evtl. Klarheit bringen könnte:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…

Viel Glück!

Michaela

Hallo GentleZen,

den Fall, daß eine Anlage aufgestockt wird, habe ich seit Monaten direkt vor der Tür… Deine Anfrage ist sehr generell: wie lange wohnst Du schon dort? Worin besteht die Modernisierung? Weshalb soll die Miete erhöht werden?

  1. Eine Aufstockung ist generell keine Modernisierung und kann demzufolge auch keine Mieterhöhung nach sich ziehen.

  2. Eine Aufstockung ist generell Unzumutbarkeit für die Bewohner und kann in der Regel mit min. 30% Mietminderung der Brutto-Warm-Miete (während der Bauasrbeiten) quittiert werden (dem VM gegenüber bzw. dem Bauherren gegenüber).

  3. Eine Aufstockung dauert in der Regel länger als 9 Monate.

Zum Sonderkündigungsrecht:
ich gehe davon aus, daß im Zuge der langwierigen Bauarbeiten, durchaus eine Unzumutbarkeit und somit ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Frage an Dich: weshalb willst Du aus der Wohnung raus? Ist eine Mietminderung für Dich nicht günstiger?

Grüße aus Hamburg
philine

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie dieses Sonderkündigungsrecht ausüben können. Der Vermieter hat Ihnen rechtzeitig Bescheid gegeben bezüglich des Umbaus, so das damals einer Ordentlichen Kündigung nichts im Wege stand da ich davon ausgehe das Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten haben.

Genaueres weis ich hier allerdings auch nicht da der Gesetzgeber letztes Jahr bezüglich Modernisierung die Gesetze geändert hat. Aber schauen Sie mal hier, vielleicht hilft dies etwas weiter.

http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Gruss
Anja

Hallo! Ich denke das du normalerweise NICHT von deinem Sonderküdigungsrecht gebrauch machen kannst , wenn der Vermieter nicht beabsichtigt , die Miete danach zu erhöhen…!..ABER!!!

Bleib doch einfach cool!
Wenn die Arbeiten - über deinem Kopf angefangen haben , würde ich meinen Vermieter darauf hinweisen , dass dir der anfallende Baulärm , die Staubentwicklung und natürlich auch den Verzicht deiner Mittagsruhe nicht zugemutet werden kann. Drohe ihm für den Fall,dass diese Mängel nicht abgestellt werden, mit einer Mietkürzung von 50%. Setz ihm gleich eine 14Tagefrist. Warte ab - denn ihm wird daran gelegen sein , seine Aufstockung so schnell als möglich durchzuziehen.
Kein Handwerker wird akzeptieren , mittags eine 3stündige Mittagsruhe einhalten zu müssen!!
Dein Vermieter will ja so schnell als möglich sein Stochwerk „drauf“ kriegen.
Werden die Mängel nicht abgestellt( Lärm , Staub u.s.w.) kannsz du meines Wissens auch fristlos kündigen!!
Ich hoffe , ich konnte dir n bischen hÜlfen! :smile:)
Frank