Liebe/-r Experte/-in, nachdem ich mal wieder meine Versicherungen durchwühlt habe, bin ich auf meine Verkehrsrechtsschutz Police gestossen. Diese besteht schon seit rund 20 Jahren. Vor einigen Jahren habe ich einen Roller gekauft, den ich auch mitversichern ließ. In meiner Police sind nun 1 Kfz und ein Krad als versichert angegeben. Nun habe ich vor etwa 2 Jahren bereits ein Motorrad gekauft. Ich war im Glauben, dieses sei mitversichert. Auf zufällige Anfrage wurde dies verneint. Ich hätte nun eine Unterversicherung. Eine Aufnahme sei nach diesem Zeitraum nicht so einfach und wäre mit einer Preiserhöhung verbunden. Nun ist mir weiterhin aufgefallen, dass es sich bei meinem Verkehrs-RS wohl um einen Privat-VRS handelt. Ich arbeite aber seit Jahren schon freiberuflich und nutze mein Auto zwar auch privat, aber überwiegend freiberuflich. Gibt es nun eine Möglichkeit, den Vetrag wegen der Risikoänderungen (privat auf selbstständig, weiteres zu versicherndes Fahrzeug) außerordentlich zu kündigen. Der Mehrpreis allein für die Änderung auf ein weiteres Krad wäre nämlich bei der alten Versicherung sehr hoch, ich käme woanders besser weg. Ich bräuchte also einen Tip, ob es eine Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung gibt (Vertrag läuft noch 6 Monate). Wenn nicht, was passiert, wenn ich diesen Vertrag erst in 6 Monaten gekündigt bekomme und mich schon jetzt (wg. dem nichtversicherten „neuen“ Krad) woanders versichere (zwecks Doppelversicherung). Danke im Voraus
Hallo, hier handelt es sich um eine spezielle Versicherung mit der ich mich noch nie beschäftigt habe.
Daher, sorry keine Hilfe möglich !
Hallo, da sind Sie bei mir leider an der völlig falschen Adresse. Ich bin Fahrzeugtechnik Ingenieur und habe von Versicherungspolicen nicht mehr Ahnung als Sie.
Viel Erfolg bei der weiteren Suche. MfG
Hallo,
eine außerordentliche Kündigung wird der Versicherer voraussichtlich mit dem Hinweis ablehen, dass ja kein Risikowegfall besteht, denn das Risiko besteht ja weiterhin, es hat sich nur verändert. Da sich die Versicherung ja in den meisten Fällen nicht nur auf die angemeldeteten Fahrzeuge bezieht, sondern zusätzlich die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger und Radfahrer mitversichert ist, bleibt wohl keine andere Möglichkeit, als den Vertrag ‚normal‘, d.h. 3 Monate vorher zum Ablauf zu kündigen.
Eine Doppelversicherung besteht ja nicht für den gewerblichen Bereich und auch nicht für das Motorrad, sondern vermutlich nur in dem Bereich Fußgänger/Radfahrer. Wird die bestehende VRS bei Abschluß einer neuen Police angegeben, kann der Bereich eventuell (befristet) augeschlossen werden oder es besteht eine Doppelversicherung für 6 Monate. Im Schadenfall würden sich hier dann beide Versicherungen einigen, wer zahlen muss.
Gruß
H. Sahm
Hallo, danke für Deine Anfrage.
Hm, das Problem erscheint mir sehr speziell. Zumindest der Teil, welcher Deine alte Versicherung betrifft. Hier kann Dir wohl am ehesten die Versicherung selbst Deine Frage(n) beantworten, oder der Bund der Versicherten mit seinem Experten-Team: (www.bundderversicherten.de). Versicherungsvertrag bereit halten.
Ich kann nur vermuten, dass die von Dir herbeigeführte Änderung zur Selbsständigkeit kein Grund zur außerordentlichen Kündigung ist.
Beim neuen Vertrag würde ich sowas wie den ADAC Verkehrs-Rechtsschutz wählen (ohne SB). Soweit ich weiß sind dort alle von Dir benutzten Fahrzeuge mit drin und Du als Fußgänger im Verkehr ebenfalls. Alternativ fällt mir noch die Auxilia ein (siehe: www.ks-auxilia.de). Bin selbst dort versichert und finde sie gut + günstig f. Selbstständige (f. alle Bereiche allerdings mit SB).
Leider kann ich Dir keine genauere Antwort geben.
Viel Erfolg beim Recherchieren!
Gruß Joerg
Hallo comfortliner,
die Risikoänderung Privat nach Selbständig ist in der Rechtschutzversicherung kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Der Vertrag wird einfach angepasst (nach Wunsch auch nach altem Tarif). Wenn Du wirklich eine Verkehrs- und keine Fahrzeug-RS hast, dann gilt dies auch für das weitere Motorrad. Wenn das Unternehmen von diesen Änderungen erfährt, sollte es die Änderungen auch ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme dokumentieren.
Natürlich wird der Versicherer versuchen den Vertrag auf neue Bedingungen (und Tarife) umzustellen, aber das muss man ja nicht unterschreiben - zumal damit immer eine Laufzeitverlängerung mit verbunden ist.
Gruß
Ewald
Hallo!
Ich muß meinen Eintrag mal ändern, da ich schon seit einigen JAhren nicht mehr im Versicherungsbereich tätig bin. Ich würde an Deiner Stelle aber mal mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und die Sache genau so erklären wie sie ist. Denn mir scheint, daß das ja alles nicht mehr paßt. Vielleicht gibt die Versicherung den Vertrag daher (sind ja eh nur noch 6 Monate Restlaufzeit) frei.
Liebe Grüße,
Manfred
Hallo,
bedauerlicherweise ist Rechtschutzversicherung so gar nicht mein Bereich. Fakt ist, dass sich die Tarife in den letzten 20 Jahren stark verändert haben und bei jeder Verändeung des Vertrages sofort auf die neuen Bedingungen umgestellt wird, was meist auch eine Prämienerhöhung zur Folge hat. Und natürlich bedeutet der Einschluß eines zusätzlichen Risikos eine Mehrprämie. Es lohnt sich also immer Gegenangebote ein- zuholen. Ich rate sich Gegenangebote zu holen und diese dem jetzigen Versicherer zu kommen zu lassen um Rabatte raus zuholen. Alle Versicherer haben Möglichkeiten Rabatte zu geben um eine Kündigung zu verhindern.
Tut mir leid, dass ich nicht mehr helfen konnte…
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Detroit
Hallo,
da jede Versicherungsgesellschaft eigene Versicherungsbedingungen hat, würde ich folgendermaßen vorgehen:
Lies dir die Versicherungsbedingungen durch (gehören zu deinem Vertrag).
Dort stehen die Kündigungsmöglichkeiten.
In der Regel sind dieses:
a) ein Schadensfall
b) eine Beitragserhöhung (ohne ein weiteres Fahrzeug).
Die Versicherungsgesellschaft wird dich im Zweifelsfall hierüber aber auch informieren.
Solltest du kein Sonderkündigungsrecht haben, hast du folgende Möglichkeiten:
a) Du versicherst das Motorrad zusätzlich und gibst die berufliche Nutzung des Autos an.
Achte darauf, welche Folgen dieses für die Laufzeit des Vertrages hat!
Du kündigst den Vertrag spätestens 3 Monate (besser 4) vor Vertragsende und lässt dir dieses schriftlich bestätigen.
b) Du kündigst den Vertag jetzt ohne Änderung und hoffst, dass du ihn nicht für die Änderungen benötigst.
c) Du kündigst den Vertag jetzt ohne Änderung und schließt zeitgleich einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft.
Gib im Antrag die bestehende Versicherung an!
Mit freundlichem Gruß
Michael