angenommen, jemand hat ein Jahresabo mit einem Jahresbeitrag i. H. v. 20 € abgeschlossen. Einen Monat nach Entrichtung des Jahresbeitrags für das kommende Jahr werden die AGB’s vom Abo-Herausgeber geändert. Daraufhin besteht ja ein Recht auf außerordentliche Kündigung des Vertrags. Muss der bereits entrichtete Jahresbeitrag zurückerstattet werden?
angenommen, jemand hat ein Jahresabo mit einem Jahresbeitrag
i. H. v. 20 € abgeschlossen. Einen Monat nach Entrichtung des
Jahresbeitrags für das kommende Jahr werden die AGB’s vom
Abo-Herausgeber geändert. Daraufhin besteht ja ein Recht auf
außerordentliche Kündigung des Vertrags. Muss der bereits
entrichtete Jahresbeitrag zurückerstattet werden?
Hallo Vagga
In den AGBs mußte auch stehen, ob der Jahresbeitrag in dem Fall gezahlt werden muss oder nicht?
Grundsätzlich gilt: Ohne Leistung keine Gegenleistung. Man zahlt nur für das, was man erhalten hat. Dann muß antelig zurückerstattet werden.
Hoffe, ich konnte helfen.
Babs