Hallo,
mein Freund hatte Ende Dezember 2008 einen Sportunfall und sich dabei die Bizepssehne gerissen. Der Unfall wurde bei einem Arzt gemeldet. Ein Jahr später, also Ende Dezember 2009, wurde er deshalb operiert. Er hat den Schaden der Versicherung gemeldet und daraufhin 372€ Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bekommen. Heute bekam er einen Brief mit der außerordentlichen Kündigung aufgrund der Leistungsabrechnung mit Frist von einem Monat. Am 2.02.2010 wurde von seinem Konto der Beitrag für den Zeitraum 1.02.2010 bis 1.02.2011 abgebucht. Heißt das jetzt, dass er trotz der Kündigung für diesen Zeitraum versichert ist oder geht das Geld verloren? Und andere Frage:
Wie sieht das aus mit weiteren Ansprüchen, die er aufgrund des Unfalls eventuell geltend machen will, wie z.B. Invaliditätsgrad ermitteln, oder steht ihm vielleicht eine Entschädigung zu?
Für alle Tipps wäre ich sehr dankbar
LG
(Es handelt sich um eine Unfallversicherung nach dem XXL-Konzept mit Progression 225%)
Hallo,
ich bin im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung tätig und kenne mich im Vertragsrecht der privaten UV leider nicht aus-sorry ! Viel Glück bei der weiteren Recherche !
Hallo,
leider kann ich zu dem Thema wenig sagen, da mein „Spezialgebiet“ die gesetzliche Unfallversicherung ist.
Sorry
Gruß
Andreas Scherber