Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags

Einen schönen guten Tag,

ich würde gern wissen, ob es bei außerordentlicher Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzug,möglich ist die Kündigung sozusagen „anzunehmen“. also den Restbetrag zu zahlen ohne wieder ins Mietverhältnis gesetzt zu werden.

normalerweise tritt der Vertrag ja wieder in kraft, nachdem man die Restschuld beglichen hat.

und tritt der Mietvertrag wieder in kraft, wenn man nach Ablauf der Frist die Wohnung abgegeben hat, und dann zahlt?

Würde mich sehr freuen wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

mit freundlichen Grüßen

David

Hallo, keine Ahnung, wenn du eine Antwort hast, kannst du sie mir weiterleiten. Interessiert mich auch. Danke - Gruß

Der Kündigungsgrund entfällte mit der Begleichung wie der teilweisen Begleichung des Mietrückstandes von nicht mehr als 2 Monaten.