Ausserordentliche Kündigung DSL und ISDN-Anbieter

Hi zusammen,

ich weiß nicht so genau, ob dass das richtige Brett ist und die Suche hat mir auch nicht geholfen, aber ich versuchs mal hier.

In folgendem Fall geht es um eine Dame namens Marie. Marie möchte gerne zu ihrem Freund in die Wohnung ziehen. In dieser Wohnung ist bereits ein Internet- und DSL-Anschluss vorhanden.

Marie hat deshalb ein wenig nachgeforscht und herausgefunden, dass zwei Anschlüsse von zwei Anbietern technisch nicht möglich sind. Deshalb hat sie bei ihrem Provider angerufen und ihr wurde nur sehr unfreundlich gesagt, „kündigen sie und dann werden sie aber Post bekommen“. Was auch immer das heißen mag.

Marie glaubt aber, nachdem sie weitergeforscht hat, dass sie aufgrund §BGB313 (http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html) ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund hat. Da ja ihr Provider nicht in der Lage ist ihren Anschluss umzuziehen.

Allerdings weiß Marie jetzt nicht, ob sie mit ihren Annahmen recht hat und wenn ja, wie sie am besten beim Provider kündigen soll.

Wäre super, wenn ihr was dazu schreiben könnt.

Vielen Dank schon mal
/silvl

Hi zusammen,

Hallo,

ich weiß nicht so genau, ob dass das richtige Brett ist und
die Suche hat mir auch nicht geholfen, aber ich versuchs mal
hier.

In folgendem Fall geht es um eine Dame namens Marie. Marie
möchte gerne zu ihrem Freund in die Wohnung ziehen. In dieser
Wohnung ist bereits ein Internet- und DSL-Anschluss vorhanden.

Marie hat deshalb ein wenig nachgeforscht und herausgefunden,
dass zwei Anschlüsse von zwei Anbietern technisch nicht
möglich sind.

warum sollte das technisch nicht möglich sein???

Grüße

Hallo,

mit der technischen Unmöglichkeit wäre ich vorsichtig. Für ISDN und DSL braucht man nur 2 der zumeist verbauten 4 Adern.

So einfach kann es nicht sein, denn dann bräuchte man ja nur kurz zu den Eltern ziehen, in eine WG oder eine Wohnung, bei der man Telefon eines anderen Anbieter schon vorher bestellt hat und somit der Anschluss belegt wäre.

Das sind Risiken aus der Kundensphäre, die zu Lasten des Kunden geregelt werden können. Was regelt denn der Vertrag?

VG
EK

Ebenfalls Hallo,

mit der technischen Unmöglichkeit wäre ich vorsichtig. Für
ISDN und DSL braucht man nur 2 der zumeist verbauten 4 Adern.

Wer verbaut 4 Adern wenn man nur 2 benötigt!? Aber damit kenne ich mich nicht aus, deshalb, mag sein. Ich hab meine Informationen von hier und weiteren Foren in denen Prinzipiell das Selbe steht:
http://www.supernature-forum.de/allgemeine-computerf…

So einfach kann es nicht sein, denn dann bräuchte man ja nur
kurz zu den Eltern ziehen, in eine WG oder eine Wohnung, bei
der man Telefon eines anderen Anbieter schon vorher bestellt
hat und somit der Anschluss belegt wäre.

Naja, nur um einen Vertrag loszuwerden ist ein Umzug glaube ich zu teuer :wink: So einfach finde ich das jetzt nicht.

Das sind Risiken aus der Kundensphäre, die zu Lasten des
Kunden geregelt werden können. Was regelt denn der Vertrag?

Was ist denn eine Kundensphäre und was im Bezug auf was im Vertrag geregelt?
Im fiktiven Vertrag des erfunden Falles steht nur „Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unangetastet“.

Und wenn der Provider eine Leistung nicht erbringen kann, dann ist das wohl ein wichtiger Grund!?

Grüße
Silvia

Hi,

warum sollte das technisch nicht möglich sein???

Ich vermute mal deshalb:
http://www.supernature-forum.de/allgemeine-computerf…

Grüße

Die Vermutung ist auf dünnem Eis. Zu dem kann der Anbieter ein neues Kabel legen dann ist deine Vermutung sowieso nichtig.

Wenn Anbieter den Vertrag nicht erfüllen kann kündigt er in der Regel selbst. Das war zumindest früher eine Möglichkeit die Langen Arcor Verträge loszuwerden, nach den ein Umzug an einen nicht versorgten Ort angemeldet wurde kam kurzer Zeit danach die firstlose Kündigung.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Silvl,

mit der technischen Unmöglichkeit wäre ich vorsichtig. Für
ISDN und DSL braucht man nur 2 der zumeist verbauten 4 Adern.

Wer verbaut 4 Adern wenn man nur 2 benötigt!? Aber damit kenne
ich mich nicht aus, deshalb, mag sein. Ich hab meine
Informationen von hier und weiteren Foren in denen Prinzipiell
das Selbe steht:

das kann wohl nicht ein Internetforum, sondern nur ein Blick in die Buchse beantworten. Warum gibt es 4 Adern: Vor Erfindung des ISDN und DSL gab es Leute mit 2 analogen Anschlüssen in einer Wohnung, z.B. einen für den Untermieter, ein Fax etc.

Was ist denn eine Kundensphäre und was im Bezug auf was im
Vertrag geregelt?
Im fiktiven Vertrag des erfunden Falles steht nur „Das Recht
zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unangetastet“.

Dann gilt § 314 BGB, nach der Rechtsprechung begründen Störungen aus dem eigenen Risikobereich kein wichtiges Kündigungsrecht.

Wenn eine Leistung nicht erbracht werden kann (was hier noch keineswegs feststeht), stellt sich die Frage, an wem das liegt.

Am Anbieter liegt es hier nun nicht. Vielmehr macht der Kunde trotz Verfügbarkeit von DSL und Telefon durch den bisherigen Anbieter auch am neuen Ort diese an sich mögliche Leistung (vorhandener Anschluss hinweggedacht) durch von ihm gesetzte Umstände unmöglich.

Ich sehe da kein Sonderkündigungsrecht.

VG
EK

2 „Gefällt mir“

Hallo EK,

das kann wohl nicht ein Internetforum, sondern nur ein Blick
in die Buchse beantworten.

Werde ich machen…

Warum gibt es 4 Adern: Vor
Erfindung des ISDN und DSL gab es Leute mit 2 analogen
Anschlüssen in einer Wohnung, z.B. einen für den Untermieter,
ein Fax etc.

Analog was ist das :wink:

Danke für deine ausführliche Antwort!
Dann wäre es demnach ja kein Problem, dass der Provider in dem Fall einfach einen zweiten Anschluss schaltet und die erfundene Marie hat dann halt bis zum Auslaufen des Vertrages zwei Anbieter.

Das hätte die Dame am Telefon Marie aber auch sagen können. Marie hat nämlich gedacht es geht nur ein Anbieter und hat bei der Hotline des Providers nachfragen wollen, was sie jetzt machen soll. Und da gabs dann nur patzige unverständliche Antworten.

Bleibt die Frage wie sie jetzt weiter vorgehen soll, einen Umzug bei ihrem Provider zur neuen Wohnung beauftragen?

Grüße
/silvl

Hallo,

Marie kann ja erst einmal abwarten, denn eine Chance gibt es noch: Wenn nämlich im Hausanschluss alle Adern belegt sind und man die freien Adern nicht nutzen kann, wird mW ein Sonderkündigungsrecht akzeptiert.

VG
EK

Hallo unbekannter.no1,

entschuldige bitte dass ich mich hier kurz einklinke. Aber die Ausgangssituation war ja folgende.

Marie möchte gerne zu ihrem Freund in die Wohnung ziehen

Deine Antwort:

Die Vermutung ist auf dünnem Eis. Zu dem kann der Anbieter ein
neues Kabel legen dann ist deine Vermutung sowieso nichtig.

setzt aber voraus dass der Wohnungsinhaber (der Freund von Marie) und eventuell auch der Vermieter des Freundes von Marie damit einverstanden sind, dass ein neues Kabel gelegt wird. Wenn einer der beiden nicht einverstanden ist, kann dieser doch bestimmt nicht durch den Anbieter von Marie dazu gezwungen werden, oder etwa doch?

Auch was eine eventuelle Umstellung von Analog auf ISDN betrifft, müsste doch wahrscheinlich wieder der Anschlussinhaber (also der Freund von Marie) damit einverstanden sein, richtig?

Sollte also der Freund von Marie nicht mit der Verlegung eines zusätzlichen Kabels in der von ihm gemieteten Wohnung oder mit der Umstellung seines analogen Anschlusses auf ISDN einverstanden sein, dann dürfte es für den Anbieter von Marie doch rechtlich (und somit technisch) nicht möglich sein den Vertrag in der Wohnung des Freundes zu erfüllen, sehe ich das richtig?

Wie du siehst, kenne ich mich mit der rechtlichen Situation nicht 100% aus. Daher widerspreche ich dir auch nicht, sondern frage nur nach ob meine Gedankengänge richtig sind.

Gruß Horst

Hallo unbekannter.no1,

Moin moin,

entschuldige bitte dass ich mich hier kurz einklinke. Aber die
Ausgangssituation war ja folgende.

dafür sind diese Disskusionrunden gedacht.

Marie möchte gerne zu ihrem Freund in die Wohnung ziehen

Deine Antwort:

Die Vermutung ist auf dünnem Eis. Zu dem kann der Anbieter ein
neues Kabel legen dann ist deine Vermutung sowieso nichtig.

setzt aber voraus dass der Wohnungsinhaber (der Freund von
Marie) und eventuell auch der Vermieter des Freundes von Marie
damit einverstanden sind, dass ein neues Kabel gelegt wird.
Wenn einer der beiden nicht einverstanden ist, kann dieser
doch bestimmt nicht durch den Anbieter von Marie dazu
gezwungen werden, oder etwa doch?

Auch was eine eventuelle Umstellung von Analog auf ISDN
betrifft, müsste doch wahrscheinlich wieder der
Anschlussinhaber (also der Freund von Marie) damit
einverstanden sein, richtig?

Sollte also der Freund von Marie nicht mit der Verlegung eines
zusätzlichen Kabels in der von ihm gemieteten Wohnung
oder mit der Umstellung seines analogen Anschlusses auf
ISDN einverstanden sein, dann dürfte es für den Anbieter von
Marie doch rechtlich (und somit technisch) nicht möglich sein
den Vertrag in der Wohnung des Freundes zu erfüllen, sehe ich
das richtig?

Es kommt drauf an, ich habe Objekte in denen mehrere Leerrohre liegen. Ein Strang für Telefonleitungen und einer für Kabelfernsehen. So kann jederzeit (solange im Rohr platz ist) ohne auch nur ein einziges Loch zu bohren eine Leitung nachgelegt werden.

Mir ist nicht bekannt ob in dem fiktivem Fall sowas auch vorhanden ist, sollte aber eine bauliche Veränderung vorgenommen werden, so müsste VM des Freundes diesem zustimmen.

Es ist aber derfinitiv eine unrichtige Aussage/Fehlspekulation das es technishc nicht möglich sei, wie vom Thread starter aufgeführt…

Wie du siehst, kenne ich mich mit der rechtlichen Situation
nicht 100% aus. Daher widerspreche ich dir auch nicht, sondern
frage nur nach ob meine Gedankengänge richtig sind.

Gruß Horst

Grüße

Nochmal hallo unbekannter.no1,

eine letzte Nachfrage zu diesen Aussagen von dir.

So kann jederzeit (solange im Rohr platz ist)
ohne auch nur ein einziges Loch zu bohren eine Leitung
nachgelegt werden.

Es ist aber derfinitiv eine unrichtige Aussage/Fehlspekulation
das es technishc nicht möglich sei, wie vom Thread starter
aufgeführt…

Ist es richtig, dass der Freund von Marie entweder als Mieter, oder als Eigentümer seiner Wohnung dass Hausrecht ausüben darf?

Hätte er dass Recht Handwerkern, Elektrikern, oder anderen Beauftragen des Anbieters von Marie den Zutritt zu seiner Wohnung zu untersagen?

Wenn also der Anbieter von Marie nicht durchsetzen kann dass die technischen Voraussetzungen in der Wohnung des Freundes geschaffen werden, wäre es in diesem Fall nicht richtig, zu sagen „Der Anbieter kann seinen Vertrag in der neuen Wohnung nicht erfüllen, und deshalb hat der Kunde dass Recht vorzeitig zu kündigen“?

Ich möchte diese Diskussion jetzt nicht unendlich lange fortführen, deswegen bedanke ich mich schon mal jetzt für mögliche Antworten und wünsche noch schönes Pfingsten.

Gruß Horst

Nochmal hallo unbekannter.no1,

Dito,

eine letzte Nachfrage zu diesen Aussagen von dir.

So kann jederzeit (solange im Rohr platz ist)
ohne auch nur ein einziges Loch zu bohren eine Leitung
nachgelegt werden.

Es ist aber derfinitiv eine unrichtige Aussage/Fehlspekulation
das es technisch nicht möglich sei, wie vom Thread starter
aufgeführt…

Ist es richtig, dass der Freund von Marie entweder als Mieter,
oder als Eigentümer seiner Wohnung dass Hausrecht ausüben
darf?

Ja.

Hätte er dass Recht Handwerkern, Elektrikern, oder anderen
Beauftragen des Anbieters von Marie den Zutritt zu seiner
Wohnung zu untersagen?

Ja.

Wenn also der Anbieter von Marie nicht durchsetzen kann dass
die technischen Voraussetzungen in der Wohnung des Freundes
geschaffen werden, wäre es in diesem Fall nicht richtig, zu
sagen „Der Anbieter kann seinen Vertrag in der neuen Wohnung
nicht erfüllen, und deshalb hat der Kunde dass Recht vorzeitig
zu kündigen“?

Ja. Die Aussage lautete es sei technisch nicht möglich. Und das ist im 21 Jahrhundert ganz eindeutig unrichtig. Das ist das, was ich immer wieder schreibe. Technisch ist es möglich. Bei mir wurde selbst die Strasse aufgerissen, Bürgersteig aufgerissen und ein grösserer Verteilerkasten aufgestellt damit ich mein Homeoffice für meinen Arbeitgeber erfüllen kann. Wenn keine technischen Möglichkeiten gegeben sind werden diese geschaffen/hergestellt.

Ich möchte diese Diskussion jetzt nicht unendlich lange
fortführen, deswegen bedanke ich mich schon mal jetzt für
mögliche Antworten und wünsche noch schönes Pfingsten.

Gruß Horst

Ebenfalls schöne Pfingsten&Grüße