Hallo,
folgender Sachverhalt:
Am 31.01.2012 habe ich einen Vertag in einem Fitnessstudio abgeschlossen. Dieser gilt ab dem 01.02.2012 bis zum 31.01.2014 (Zweijahresvertrag).
Bedingt durch eine schwere Knieverletzung (ärztliches Attest liegt vor) habe ich nun die Mitgliedschaft sowie die Einzugsermächtigung gekündigt!
Und jetzt das Problem:
Das Fitnessstudio hat die Kündigung bestätigt, allerdings zum 31.01.2014! Weiterhin wird der monatliche Mitgliedsbeitrag eingezogen, obwohl die Einzugsberechtigung widerrufen habe. Ich habe mich telefonisch im Fitnessstudio erkundigt, mir wurde gesagt ich muss bis 31.01.2014 jeden einzelnen Monat den Mitgliedsbeitrag weiterzahlen.
Und jetzt meine Fragen:
Laut BGH habe ich doch ein Sonderkündigungsrecht bei Krankheit? Da würde der Vertrag doch automatisch zum nächsten Monat gekündigt werden? Dann müsste ich auch keine 15 Monate Mitgliedsbeitrage zahlen?
KANNST DU MIR WEITERHELFEN?