außerordentliche Kündigung einer Mitgliedschaft

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Am 31.01.2012 habe ich einen Vertag in einem Fitnessstudio abgeschlossen. Dieser gilt ab dem 01.02.2012 bis zum 31.01.2014 (Zweijahresvertrag).

Bedingt durch eine schwere Knieverletzung (ärztliches Attest liegt vor) habe ich nun die Mitgliedschaft sowie die Einzugsermächtigung gekündigt!

Und jetzt das Problem:

Das Fitnessstudio hat die Kündigung bestätigt, allerdings zum 31.01.2014! Weiterhin wird der monatliche Mitgliedsbeitrag eingezogen, obwohl die Einzugsberechtigung widerrufen habe. Ich habe mich telefonisch im Fitnessstudio erkundigt, mir wurde gesagt ich muss bis 31.01.2014 jeden einzelnen Monat den Mitgliedsbeitrag weiterzahlen.

Und jetzt meine Fragen:

Laut BGH habe ich doch ein Sonderkündigungsrecht bei Krankheit? Da würde der Vertrag doch automatisch zum nächsten Monat gekündigt werden? Dann müsste ich auch keine 15 Monate Mitgliedsbeitrage zahlen?

KANNST DU MIR WEITERHELFEN?

Das ist klar, mit diesem Argument kommen die immer. Ich würde sofort bei der Bank veranlassen, daß kein Geld mehr abgebucht werden darf. Ich hatte eine Knie-OP, holte mir ein ärztl. Attest und konnte zum nächsten Monat kündigen. Außerdem würde ich mich bei der Verbraucherzentrale erkundigen, die können sogar den § sagen, der hier greift. Wenn man dann mit Anwalt droht, geben die klein bei. Hoffe geholfen zu haben

Ja das ist es eben, ich sehe nicht ein, das ich weiterhin Mitgliedsbeiträge bezahlen muss, obwohl ich das Studio durch Krankheit nicht besuchen kann!

Danke für deine Hilfe!

Da es sich hier um eine rechtlche Frage handelt wende dich doch an deinen Rechtanwalt.