hallo, nachdem die verlagschefin weder die entsprechenden gelder bezahlt, noch abrechnungen ausgewiesen hat und nun angeblich krankheitsbedingt nicht in der lage ist, sich um das laufende geschäft zu kümmern, und auf keinerlei kontaktversuch seitens der betroffenen autoren reagiert hat (also weder tel. noch post noch einschreiben mit rückschein) hier die frage… ist die unten ausgesprochene kündigung ausreichend, oder muß sie anders formuliert werden, damit sie mit einwurf-einschreiben hoffentlich dann rechtskräftig zugestellt werden kann? für alle autoren betrifft es bereits veröffentlichtes bücher, als auch noch in buchreihen kommende folgebände… für einige autoren geht es um die existez, aber da keine auflistung der verkauften bücher seitens des verlags gemacht wurden, kann kein strafverfahren eingeleitet werden, weil es kein streitwert zum festsetzen gibt… vielen lieben dank für die mühe
)
Friedberg, 08.08.2013
Kündigung
Hallo Michaela,
meine Kündigung vom 07.05.2013 kam ungeöffnet zurück. Die in meinem Schreiben vom
16.03.2013 gesetzte Frist zur Erledigung aller offenen Posten verlief ebenso
gegenstandslos. Außerdem erhielt ich von Dir weder eine Erklärung noch die in meinen
Schreiben geforderten Punkte. Daher kann ich aus Deinem Verhalten nur entnehmen, dass
Du zu keiner einvernehmlichen Lösung der Angelegenheit bereit bist.
Dies ist keine Basis, auf der ich mit Dir weiterhin zusammenarbeiten möchte. Daher kündige
ich den zwischen uns geschlossenen Autorenvertrag erneut außerordentlich zum
31.08.2013
Dies beinhaltet meine beiden Bände
D… I – S… B…
D… II – I…
als Print-Version und als ebook.
Ich bitte Dich, bis zu dem o.g. Zeitpunkt alle in den o.g. Schreiben angemahnten Punkte zu
erledigen und beide Bände komplett aus dem Verkauf zu nehmen, sowie mir sämtliche
Rechte an meinen Texten schriftlich zurückzugeben.
Eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung, sowie über die Aufhebung des
Autorenvertrages und Rückgabe der dem Verlag übertragenen Rechte an meinen Texten
erwarte ich bis zum 15.08.2013.
Sollten die Fristen ebenfalls ohne eine Reaktion Deinerseits verstreichen, werde ich den
Vorgang einem Anwalt zur Einleitung weiterer Schritte und Einforderung meiner Rechte
übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Kopie der o.g. Mahnung und Kündigung
Halo Tina,
Ich würde dir sehr gerne helfen.
Jedoch wäre eine Aussage ohne den entsprechenden Autorenvertrag mit seinen Details zu kennen unseriös und nicht hilfreich für dich.
Was ich jedoch empfehlen würde, wäre jedenfalls der Gang zum Fachanwalt. Sofern du eine persönliche Empfehlung möchtest, kann ich dir die Kanzlei Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Partnerschaft sehr ans Herz legen. Insbesondere Herr Lampmann hat im Bereich Press-, Medien und Urheberrecht eine sehr wirkungsvolle Expertise.
Viel Erfolg und alles Gute!
Patrick
hallo patrick, da die entsprechenden autoren kein geld erhalten haben und ums überleben kämpfen, ist eben ein anwalt nicht drin. der vertrag ansich ist ein witz. aber eben teilweise standart. es geht jetzt nur darum, wie man eine kündigung rechtswirksam formuliert, sodaß sie (im notfall) auch vor gericht akzeptiert würde. sicher gibt es da doch standarts, die man beachten muß? kannst du da helfen oder einen tipp geben? vielen lieben dank für die mühe… tina
Hallo Tina,
es gibt ein kleines Problem bei deiner Kündigung, du schreibst „meine Kündigung vom 07.05.2013 kam ungeöffnet zurück“, d. h. das die Verlagschefin kein Zugang zu deiner Kündigung hatte. Somit kannst du rein rechtlich nicht mehr außerordentlich Kündigen. Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Pflichtverletzung ausgesprochen werden und zugestellt sein.
Damit du auf der sicheren Seite bist, kündige dein Vertrag fristgerecht zum xy-Datum. Wichtig, schreibe alle Gründe die dich zu einer Kündigung bewegen detailliert auf. Wiederspreche zudem alle Nutzungsrechte, ebenso so detailliert wie möglich (Manuskripte, Bücherwerke, etc.)
Dein Anschreiben sollte möglichst detailliert, sachlich und in Sie-Form geschrieben werden.
Denke stets daran, dass dieses Schreiben unter Umständen vor Gericht als Beweismittel dienen soll. Damit das Gericht es so einfach wie möglich hat, sollte in diesen Schreiben alles beinhaltet sein und keine Zweifel aufkommen lassen.
Schicke dein Anschreiben möglichst vorab per E-Mail sowie per Fax und zusätzlich per Einschreiben-Einwurf. Damit zeigst du, dass du alles Mögliche versucht hast! Ach ja, verpacke dein Brief in den entsprechenden Umschlag mit ein Zeugen. Es gibt Schlaumeier, die behaupten Sie haben ein Brief bekommen jedoch war es ein leeres – Blatt Papier, somit müsstest du dann Beweisen, das es kein leeres Blatt Papier war!
Solltest du noch weitere Fragen haben, stehe ich dir gerne zu Verfügung.
Gruß Patrick