hallo, nachdem die verlagschefin weder die entsprechenden gelder bezahlt, noch abrechnungen ausgewiesen hat und nun angeblich krankheitsbedingt nicht in der lage ist, sich um das laufende geschäft zu kümmern, und auf keinerlei kontaktversuch seitens der betroffenen autoren reagiert hat (also weder tel. noch post noch einschreiben mit rückschein) hier die frage… ist die unten ausgesprochene kündigung ausreichend, oder muß sie anders formuliert werden, damit sie mit einwurf-einschreiben hoffentlich dann rechtskräftig zugestellt werden kann? für alle autoren betrifft es bereits veröffentlichtes bücher, als auch noch in buchreihen kommende folgebände… für einige autoren geht es um die existez, aber da keine auflistung der verkauften bücher seitens des verlags gemacht wurden, kann kein strafverfahren eingeleitet werden, weil es kein streitwert zum festsetzen gibt… vielen lieben dank für die mühe
)
Friedberg, 08.08.2013
Kündigung
Hallo Michaela,
meine Kündigung vom 07.05.2013 kam ungeöffnet zurück. Die in meinem Schreiben vom
16.03.2013 gesetzte Frist zur Erledigung aller offenen Posten verlief ebenso
gegenstandslos. Außerdem erhielt ich von Dir weder eine Erklärung noch die in meinen
Schreiben geforderten Punkte. Daher kann ich aus Deinem Verhalten nur entnehmen, dass
Du zu keiner einvernehmlichen Lösung der Angelegenheit bereit bist.
Dies ist keine Basis, auf der ich mit Dir weiterhin zusammenarbeiten möchte. Daher kündige
ich den zwischen uns geschlossenen Autorenvertrag erneut außerordentlich zum
31.08.2013
Dies beinhaltet meine beiden Bände
D… I – S… B…
D… II – I…
als Print-Version und als ebook.
Ich bitte Dich, bis zu dem o.g. Zeitpunkt alle in den o.g. Schreiben angemahnten Punkte zu
erledigen und beide Bände komplett aus dem Verkauf zu nehmen, sowie mir sämtliche
Rechte an meinen Texten schriftlich zurückzugeben.
Eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung, sowie über die Aufhebung des
Autorenvertrages und Rückgabe der dem Verlag übertragenen Rechte an meinen Texten
erwarte ich bis zum 15.08.2013.
Sollten die Fristen ebenfalls ohne eine Reaktion Deinerseits verstreichen, werde ich den
Vorgang einem Anwalt zur Einleitung weiterer Schritte und Einforderung meiner Rechte
übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Kopie der o.g. Mahnung und Kündigung
Das geht in der von dir beschriebenen Weise.
Ist ja unerhört …
Wenn du weitere Infos brauchst, bitte mailen an [email protected]