Außerordentliche Kündigung eines Immo.darlehens

Hallo zusammen.

Ich habe ein 10-jähriges Immobiliendarlehen bei einer Volksbank, welches 2013 abläuft. Dieses würde ich aber gerne schon jetzt komplett zurückzahlen.

Laut Darlehensvertrag ist die außerordentliche Kündigung allerdings nur in gewissen Fällen möglich. Insbesondere dann, wenn man das besicherte Haus verkauft. Das will ich allerdings nicht. Ich will nur aus dem Vertrag rauskommen und meine Schuld begleichen.

Kann mir bitte jemand sagen, ob und ggf. wie das grundsätzlich möglich ist? Gibt es vielleicht legale Tricks wie den Verkauf an meinen Vater und späteren Rückkauf, durch die ich aus der Vertragsbindung herauskommen kann?

Vielen Dank im Voraus!

Dayzz

Hallo,

Das will ich allerdings
nicht. Ich will nur aus dem Vertrag rauskommen und meine
Schuld begleichen.

was würdest Du sagen, wenn das Kreditinstitut ankäme und einfach mal so aus dem Vertrag rauskommen wollte?

Kann mir bitte jemand sagen, ob und ggf. wie das grundsätzlich
möglich ist?

Nein, ganz grundsätzlich geht das nicht, sondern nur bei Verkauf oder am Ende der Zinsbundúngsfrist.

Gibt es vielleicht legale Tricks wie den Verkauf
an meinen Vater und späteren Rückkauf, durch die ich aus der
Vertragsbindung herauskommen kann?

Klar, das geht. Kostet zwar zweimal Grunderwerbsteuer, Notar und Gebühren für die Grundbucheintragungen, aber das geht.

Gruß
Christian

Hi,
Soweit ich weiss kann man ein Darlehen immer voll zurueckzahlen, muss aber Vorfaelligkeitsentschaedigung zahlen, wenn die Marktzinsen im Moment tiefer liegen als bei Festlegung der Zinsbindungsfrist in 2003.
Gruss
Christoph

Hallo Christian.

Danke schön für die Antwort!

Das will ich allerdings
nicht. Ich will nur aus dem Vertrag rauskommen und meine
Schuld begleichen.

was würdest Du sagen, wenn das Kreditinstitut ankäme und
einfach mal so aus dem Vertrag rauskommen wollte?

Dazu fallen mir spontan 3 Antworten ein:

  • Dagegen hätte ich im Moment überhaupt nix. :smile:
  • Es ist doch wohl ein Unterschied, ob man überraschend eine Schuld zurückzahlt oder zurückverlangt. Zumindest aus dem allgemeinen Verständnis von Geld und Kredit.
  • Was würdest Du sagen, wenn man im Rahmen eines Währungsschnittes Deine Guthaben entwertet und Deine Schulden bestehen läßt? (Mist! Jetzt habe ich mich als Paranoider geoutet! :wink: )

Kann mir bitte jemand sagen, ob und ggf. wie das grundsätzlich
möglich ist?

Nein, ganz grundsätzlich geht das nicht, sondern nur bei
Verkauf oder am Ende der Zinsbundúngsfrist.

Gibt es vielleicht legale Tricks wie den Verkauf
an meinen Vater und späteren Rückkauf, durch die ich aus der
Vertragsbindung herauskommen kann?

Klar, das geht. Kostet zwar zweimal Grunderwerbsteuer, Notar
und Gebühren für die Grundbucheintragungen, aber das geht.

Irgendwo habe ich mal gelesen, daß bei Übertragungen innerhalb der Familie keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Grüße, Dayzz

Danke, aber so einfach ist es leider wirklich nicht.

Grüße, Dayzz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Soweit ich weiss kann man ein Darlehen immer voll zurueckzahlen,

Schlicht und ergreifend falsch ! Dazu gibt es sogar ein BGH-Urteil. Wenn man mit einer Bank einen Vertrag abschließt, muß man sich daran halten.

Hallo Dayzz,

die Trickserei mit Verkauf und Rückkauf geht, selbst wenn Du Grunderwerbssteuer vermeiden kannst, dermaßen ins Geld, dass sie auf jeden Fall uninteressant sein dürfte.

Hast Du schon einmal mit der Bank gesprochen? Sie ist zwar nicht verpflichtet Dich gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag zu lassen, in aller Regel sind Banken aber dazu bereit - egal was im Vertrag steht. Merke: (Fast) jeder Vertrag lässt sich ändern, wenn die beteiligten Parteien sich einig sind.

Mit einem frustrierten Kunden lassen sich in Zukunft keine Geschäfte mehr machen, wenn er im Bekannten- und Freundeskreis über die Bank herzieht entsteht zusätzlicher Imageschaden. Und der tatsächliche oder vermeintliche wirtschaftliche Schaden wird ja durch die Vorfälligkeitsentschädigung ausgeglichen, aus Sicht der Bank spricht also wenig dafür krampfhaft am Vertrag festzuhalten.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt natürlich von vielen Details ab - wenn ich die üblichen Konditionen von 2003 mit den heutigen vergleiche, schätze ich, dass Dir die Bank 1% - 2% der noch ausstehenden Kreditsumme abknöpfen wird.

Gruß
Werner

Dazu fallen mir spontan 3 Antworten ein:

  • Dagegen hätte ich im Moment überhaupt nix. :smile:

Aber die Bank, die hat sich nämlich refinanziert und muß ihrerseits auch dafür Zinsen zahlen.

  • Es ist doch wohl ein Unterschied, ob man überraschend eine
    Schuld zurückzahlt oder zurückverlangt. Zumindest aus dem
    allgemeinen Verständnis von Geld und Kredit.

Dann hast Du ein merkwürdiges Verständnis von Verträgen. Du hast mit der Bank einen gültigen Vertrag geschlossen. Da kann man nicht nach Lust und Laune sagen „och, jetzt habe ich keine Lust mehr“.

  • Was würdest Du sagen, wenn man im Rahmen eines
    Währungsschnittes Deine Guthaben entwertet und Deine Schulden
    bestehen läßt?

Das hat doch mit Deiner Ausgangsfrage nun aber überhaupt nichts zu tun.

Irgendwo habe ich mal gelesen, daß bei Übertragungen innerhalb
der Familie keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Das hat Du richtig gelesen, dem ist in der Tat so. Aber der Begriff „Familie“ ist sehr eng gefaßt, Eltern-Kinder und Eheleute untereinander. Bei Geschwistern bin ich mir schon nicht mehr sicher.

mit den heutigen vergleiche, schätze ich, dass Dir die Bank 1%

  • 2% der noch ausstehenden Kreditsumme abknöpfen wird.

bei einer REstlaufzeit von 5 Jahren eine ziemlich optimistische Schätzung.

Dazu fallen mir spontan 3 Antworten ein:

  • Dagegen hätte ich im Moment überhaupt nix. :smile:

Aber die Bank, die hat sich nämlich refinanziert und muß
ihrerseits auch dafür Zinsen zahlen.

Aber die kriegt doch jede Menge Geld von mir, das sie zur Zeit möglicherweise besser anlegen kann als bei mir. Und es ist ja auch nicht so, daß ich mich gegen Vorfälligkeitszinsen sperren würde.

  • Es ist doch wohl ein Unterschied, ob man überraschend eine
    Schuld zurückzahlt oder zurückverlangt. Zumindest aus dem
    allgemeinen Verständnis von Geld und Kredit.

Dann hast Du ein merkwürdiges Verständnis von Verträgen. Du
hast mit der Bank einen gültigen Vertrag geschlossen. Da kann
man nicht nach Lust und Laune sagen „och, jetzt habe ich keine
Lust mehr“.

Das ist sicher nicht nach Lust und Laune. Mir geht es darum, daß ich längerfristig immense Sorgen habe, daß unsere beiden Weltwährungen die langsam beginnende Krise überstehen werden. Und da will ich vermeiden, daß ich durch Außenstände benachteiligt werde. Es ist schließlich üblich, daß im Fall der Fälle Guthaben anders abgewertet werden als Schulden.

  • Was würdest Du sagen, wenn man im Rahmen eines
    Währungsschnittes Deine Guthaben entwertet und Deine Schulden
    bestehen läßt?

Das hat doch mit Deiner Ausgangsfrage nun aber überhaupt
nichts zu tun.

Mit meiner Frage nicht, aber mit meiner Intention.

Irgendwo habe ich mal gelesen, daß bei Übertragungen innerhalb
der Familie keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Das hat Du richtig gelesen, dem ist in der Tat so. Aber der
Begriff „Familie“ ist sehr eng gefaßt, Eltern-Kinder und
Eheleute untereinander. Bei Geschwistern bin ich mir schon
nicht mehr sicher.

Danke. Das ist eine wertvolle Info.

Viele Grüße, Dayzz

mit den heutigen vergleiche, schätze ich, dass Dir die Bank 1%

  • 2% der noch ausstehenden Kreditsumme abknöpfen wird.

bei einer REstlaufzeit von 5 Jahren eine ziemlich
optimistische Schätzung.

Ich zahle 4,49% Zins. Das ist in diesem Zusammenhang ja vermutlich eine wichtige Info.

Grüße, Dayzz

Hallo Werner.

die Trickserei mit Verkauf und Rückkauf geht, selbst wenn Du
Grunderwerbssteuer vermeiden kannst, dermaßen ins Geld, dass
sie auf jeden Fall uninteressant sein dürfte.

Da hast Du vermutlich recht. Allerdings könnte sich das am Ende doch noch lohnen. Ich erspare mir dadurch ja schließlich den Zins von Jahren. Natürlich bekomme ich auf das Guthaben auch keinen Zins. Aber dann schlägt ja auch noch die Steuer beim Guthabenzins zu, und im übrigen denke ich, daß das Geld in einem schuldenfreien Haus recht gut angelegt ist.

(Ist doch ein Witz: Ich habe Geld, ich habe Schulden, ich zahle Steuer auf den eh schon niedrigeren Guthabenzins und ich kann die beiden Positionen nicht gegeneinander aufheben.)

Hast Du schon einmal mit der Bank gesprochen? Sie ist zwar
nicht verpflichtet Dich gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung
aus dem Vertrag zu lassen, in aller Regel sind Banken aber
dazu bereit - egal was im Vertrag steht. Merke: (Fast) jeder
Vertrag lässt sich ändern, wenn die beteiligten Parteien sich
einig sind.

Ich habe schon einmal mit dem Berater telefoniert. Aber ich werde es wohl nochmal „von Mann zu Mann“ probieren. Danke für den Rat!

Mit einem frustrierten Kunden lassen sich in Zukunft keine
Geschäfte mehr machen, wenn er im Bekannten- und Freundeskreis
über die Bank herzieht entsteht zusätzlicher Imageschaden. Und
der tatsächliche oder vermeintliche wirtschaftliche Schaden
wird ja durch die Vorfälligkeitsentschädigung ausgeglichen,
aus Sicht der Bank spricht also wenig dafür krampfhaft am
Vertrag festzuhalten.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hängt natürlich von
vielen Details ab - wenn ich die üblichen Konditionen von 2003
mit den heutigen vergleiche, schätze ich, dass Dir die Bank 1%

  • 2% der noch ausstehenden Kreditsumme abknöpfen wird.

Das wäre okay.

Viele Grüße, Dayzz

Hallo,

hier findest Du einen Excel-Sheet zur Abschätzung einer eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung:
http://www.test.de/themen/bauen-finanzieren/rechner/…

Neben dem Zinssatz ist spielt natürlich auch die Höhe der Tilgung eine Rolle. Auch ein eventuelles Recht zu Sondertilgungen ist nach aktueller Rechtssprechung zu berücksichtigen.

Hab das mal mit den Konditionen meines Vertrages (Auszahlung 02.01.2003, Zinsbindung 10 Jahre, nominal 4,7%, allerdings mit einer relativ hohen Anfangstilgung von fast 3% mit Sondertilgungen wird der Kredit genau zum Ende der Zinsbindung abbezahlt sein) durchgerechnet und kam auf einen Wert von unter 1% der aktuellen Kreditsumme.

Gruß
Werner

Hallo Werner

hier findest Du einen Excel-Sheet zur Abschätzung einer
eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung:
http://www.test.de/themen/bauen-finanzieren/rechner/…

Vielen Dank, aber der hat bei mir beim Öffnen einige Fehler gebracht. Hier ist aber auch einer (für eventuelle Nachleser):

http://www.irrq.com/de/vorfaelligkeitsrechner.php

Neben dem Zinssatz ist spielt natürlich auch die Höhe der
Tilgung eine Rolle. Auch ein eventuelles Recht zu
Sondertilgungen ist nach aktueller Rechtssprechung zu
berücksichtigen.

Hab das mal mit den Konditionen meines Vertrages (Auszahlung
02.01.2003, Zinsbindung 10 Jahre, nominal 4,7%, allerdings mit
einer relativ hohen Anfangstilgung von fast 3% mit
Sondertilgungen wird der Kredit genau zum Ende der Zinsbindung
abbezahlt sein) durchgerechnet und kam auf einen Wert von
unter 1% der aktuellen Kreditsumme.

Bei mir kam erstaunlicherweise noch deutlich weniger raus - unter 0,5%.

Viele Grüße, Dayzz