Außerordentliche Kündigung eines Vertrages rechtswirksam trotz keine Reaktion vom Vertragspartner?

Ich hab Anfang 2012 einen Autorenvertrag mit einem Verlag abgeschlossen. Einige dort vereinbarte Punkte vor allem die Auszahlung von Tandiemen wurden vom Verlag nicht eingehalten, d.h. ich hab kein Geld bekommen. Mehrmalige Erinnerungen per email, Telefon verliefen gegenstandslos, ebenso eine Mahnung. Auf Anraten einer anwaltlichen Beratung habe ich außerordentlich gekündigt, mit Angabe der Gründe und ausreichenden Fristen - zweimal, da ich bei der ersten Kündigung den Fehler beging, die Kündigung per Übergabeeinschreiben wegzuschicken, die nach Ablauf der Lagerfrist zurückkam. Die zweite Kündigung erfolgte per Einwurfeinschreiben. Eine Strafanzeige wegen Betrug wurde wieder eingestellt, da laut der Staatsanwaltschaft bei Vertragsabschluss keine Betrugsabsicht vorhanden gewesen sei.
Mir wurde von anderen ebenso Betroffenen gesagt, dass die Kündigung per Einwurfeinschreiben ausreichend sei, um meine Rechte an der Geschichte zurückzuerhalten, ob die Verlegerin darauf reagiere oder nicht.
Wie kann ich dessen sicher sein? Kann ich bei der Formulierung der Kündigung Fehler machen, die dann die Kündigung unwirksam machen?
Welche Möglichkeiten habe ich noch, um an meine Rechte zu kommen und meine Geschichten anderweitig zu veröffentlichen, ohne von Seiten der Verlegerin Ärger zu bekommen?
Baldige Antwort wäre schön, da die Verlegerin weiterhin an meinen Büchern verdient, ohne dass ich einen Cent davon sehe oder in absehbarer Zeit davon sehen werde.
Danke.