Außerordentliche Kündigung Fernstudium?

Besteht die Möglichkeit ein Fernstudium außerordentlich wegen schwerer Krankheit kurz nach Beginn zu kündigen?

Wäre es rechtens, dass sich die Uni trotz Attest und ordentlichem Kündigungsschreiben auf die Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten beruft und die damit zusammenhängenden Gelder fordert?

Auszug aus dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht
§ 5

(1) Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
(2) Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

Hallo,

zu1) Krankheit: kurzfristig? dem Tod geweiht? Wichtiger Grund?
Kommt m.E. auf die Art der Krankheit und den Versuch an. Ein Schnupfen reicht sicher nicht, langwierige Krebsbehandlung aber vielleicht schon.

zu2) Aber ja doch, schließlich wurden schon durch die Anmeldung Verwaltungskosten verursacht, die erst wieder hereingebracht werden müssen. Und mit Steuergeldern muss sorgfälltig umgegangen werden.

Ciao

Bei einer außerordentlichen Kündigung gibt es natürlich keine Mindestlaufzeit. Sofern die Krankheit einen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellt (das ist immer dann der Fall, wenn ein Festhalten am Vertrag schlechthin unzumutbar ist; hier fehlen Anhaltspunkte zu den Umständen), ist eine Kündigung ohne Einhaltung jeder Frist möglich. Der Uni bleiben jedoch zumindest Ansprüche auf den Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten (Verwaltungskosten, Material usw.)

Vielen Dank für die Antwort.

Zu 1) Im Falle einer langwierigen Krankheit mit einer Behandlungsdauer bis zu einem Jahr mit wöchentlichen Behandlungsterminen und dauerhafter Medikamenteneinnahme, die sich stark auf Wohlbefinden, Konzentration etc. auswirkt.

Zu 2) Ja, das halte ich auch für völlig in Ordnung. Aber was ist wenn die Uni die kompletten Studiengebühren einfordert, die bei weiten den reinen Verwaltungsaufwand übersteigen?

Hi,

zu 1) Scheint ein wichtiger Grund zu sein, schreibe es in die Kündigung so oder noch detailierter mit rein, lege ärztliches Attest bei.

Aber: Fernstudieren kann mensch auch im Bett und zuhause und es gibt m.W. auch keine Regelstudienzeiten, deshalb muss es schon wirklich auf Dauer unmöglich sein. Auch eine Verzögerung (5 statt 3 Sem) ist m.E. kein Kündigungsgrund.

zu 2) Ohne alle § des Gesetzes (Link?) und der zugehörigen Studienordnungen nicht zu beurteilen. Auch die Folgen der Kü sind dort geregelt. Ich gehe davon, aus, dass die Beamten wissen, was Recht ist. Auch kann gegen den Bescheid ggf. Widerspruch eingelegt werden. Allerdings solltest Du alle Argumente schon in der Kündigung lang und breit darlegen und belegen.

ciao