Besteht die Möglichkeit ein Fernstudium außerordentlich wegen schwerer Krankheit kurz nach Beginn zu kündigen?
Wäre es rechtens, dass sich die Uni trotz Attest und ordentlichem Kündigungsschreiben auf die Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten beruft und die damit zusammenhängenden Gelder fordert?
Auszug aus dem Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht
§ 5
(1) Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen, nach Ablauf des ersten Halbjahres jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
(2) Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.