Außerordentliche Kündigung Fitnessstudio

Hallo zusammen,

es geht um folgendes:

Ordentliche Kündigung des Vertrags, da sich sonst der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert hätte und zu diesem Zeitpunkt ein berufsbedingter Umzug in Aussicht stand, jedoch aber weder der Ort noch der genaue Zeitpunkt bekannt waren.

Die ordentliche Kündigung ist bestätigt. Nun ist bekannt, dass der neue Wohnort mehrere 100km entfernt liegt und in 2 Wochen der Umzug statt finden würde.

Die außerordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat möglich. Kann die bereits verstrichene Zeit angerechnet werden?

Kündigung Mitgliedsvertrag zum 29.09.11 mit Anrechnung der bereits verstrichenen Zeit ab Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung oder hilfsweise zum 19.10.11.

Beste Grüße

Hallo,

Ordentliche Kündigung des Vertrags, da sich sonst der Vertrag
um ein weiteres Jahr verlängert hätte und zu diesem Zeitpunkt
ein berufsbedingter Umzug in Aussicht stand, jedoch aber weder
der Ort noch der genaue Zeitpunkt bekannt waren.

Die ordentliche Kündigung ist bestätigt. Nun ist bekannt, dass
der neue Wohnort mehrere 100km entfernt liegt und in 2 Wochen
der Umzug statt finden würde.

Die außerordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem
Monat möglich. Kann die bereits verstrichene Zeit angerechnet
werden?

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, es sei denn, es steht etwas dazu im Vertrag. Ansonsten beginnt die Kündigungsfrist mit dem Tag, der auf den Tag der wirksamen (Formvorschriften im Vertrag?) außerordentlichen Kündigung folgt (§ 187 BGB).

In einem realen Fall könnte man mit dem Betreiber reden und sich einigen, das geht ja grds. immer.

Gruß
cosis

Ja stimmt. Das wäre eine Möglichkeit!

Danke!