außerordentliche Kündigung Fitnessstudio

Hallo Zusammen,

wisst ihr, ob eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines Umzugs möglich ist, wenn dazu nichts im Vertrag schriftlich festgemacht ist, aber eine mündliche Abmachung (unter Zeugen) besteht?

Danke für eure Hilfe!

Viele Grüße

Hallo,

das ist möglich, sofern der Vertrag keine Schriftformklausel enthält, welche mündliche Absprachen für unwirksam erklärt, solange sie nicht schriftlich fixiert sind.

§ 305b
Hallo wwf,

ich dachte ich hätte das kapiert mit dem § 305b BGB. Deine Antwort lässt mich wieder zweifeln.

Gruß

Joschi

Guten Morgen,

der Vertrag, den der Kunde unterschreibt, ist eine Individualabrede, keine AGB.

Wenn das Studio die außerordentliche Kündigung ablehnt, kann man also mit dem Verweis auf die mündlichen Abmachungen trotzdem frühzeitig aus dem Vertrag austreten, wenn der entsprechende Zeuge diese Aussage bestätigt und keine Klausel zur mündlichen Vertragsabredungen im Vertrag aufgeführt ist?

Vielen lieben Dank für eure Antworten!

Hallo,

Wenn das Studio die außerordentliche Kündigung ablehnt, kann
man also mit dem Verweis auf die mündlichen Abmachungen
trotzdem frühzeitig aus dem Vertrag austreten, wenn der
entsprechende Zeuge diese Aussage bestätigt und keine Klausel
zur mündlichen Vertragsabredungen im Vertrag aufgeführt ist?

so ist es. Wobei das nichts mit dem Zeugen zu tun hat. Wenn das Kündigungsrecht besteht, besteht es. Alles andere sind Beweisfragen und da ist der Zeuge natürlich hilfreich.

Gruß
Christian

Hallo,

das bezog sich wohl eher auf den Einwand mit der Schriftformklausel, die selbst bei Existenz die mündliche Abrede nicht beeinträchtigen würde.

Den Vorrang gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben individuelle Vertragsabreden auch dann, wenn durch eine AGB-Schriftformklausel bestimmt wird, dass mündliche Abreden unwirksam sind (BGH 21. September 2005 - XII ZR 312/02 - BGHZ 164, 133, zu 2 a der Gründe). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Parteien eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beabsichtigt haben oder sich der Kollision mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewusst geworden sind (BGH 21. September 2005 - XII ZR 312/02 - aaO mwN).

VG
EK

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Vielen Dank für eure schnelle Hilfe, dann werde ich mich nochmals an das Studio wenden und hoffen, dass sie die Kündigung akzeptieren und mich in Ruhe lassen.

Hallo,

besteht bei der außerordentlichen Kündigung eine First?
Angenommen man zieht zum 1. eines Monats um und gibt eine Kündigung mit Meldebescheinigung (vom 9. Tag des Monats) zehn tage nach Umzug persönlich im Studio ab. Kann einem nachgesagt werden, dass die Kündigung erst zwanzig Tage nach Umzug eingegangen sei und somit die Frist nicht eingehalten wurde, wenn im Vertrag absolut nichts zur außerordentlichen Frist bei Umzug aufgeführt ist?