Guten Tag,
direkt neben der Arbeitsstelle von Herr X liegt ein Fitness-Center. Dort schliesst Herr X einen 12 Monatsvertrag, ist ja praktisch vor/nach der Arbeit, während Mittagspause zu sporteln.
3 Monate vor Vertragsablauf muss gekündigt werden, sonst verlängert sich sein Vertrag um 12 Monate.
2 Monate vorher wird Herr X gekündigt und sucht neue Arbeitsstelle. Der einfache Weg zur Arbeitsstelle beträgt ca. 25 km.
Kann Herr X sich auf § 314 BGB berufen ?
§ 314 BGB Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1)Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. (2)…
Lieber Fragesteller,
§ 314 BGB dürte in diesem Fall nicht anwendbar sein, da eine Unzumutbarkeit i.S. des Gesetztes nicht vorliegt.
Gruß
RA Koll
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vielen dank!
noch eine frage:
herr x hat vertrag 2 monate vor ablauf gekündigt.
herr x hat eine eingangsbestätigung erhalten.
erst nach 5 wochen kommt nun brief mit hinweis
auf kündigungfristen.
fitnesscenter hat KEINE AGB´s.
nur auf der „clubvereinbarung“ ein handschriftlicher hinweis auf Verlängerung um 12 Monate, mit 3 Monate Vorlauf.
kann herr x aus diesen beiden punkten heraus sinnvoll argumentieren um die kosten zu reduzieren ( vergleich schliessen )?
gruss aus dem sonnigen augsburg
Lieber Fragesteller,
§ 314 BGB dürte in diesem Fall nicht anwendbar sein, da eine
Unzumutbarkeit i.S. des Gesetztes nicht vorliegt.
Gruß
RA Koll
Guten Tag,
direkt neben der Arbeitsstelle von Herr X liegt ein
Fitness-Center. Dort schliesst Herr X einen 12 Monatsvertrag,
ist ja praktisch vor/nach der Arbeit, während Mittagspause zu
sporteln.
3 Monate vor Vertragsablauf muss gekündigt werden, sonst
verlängert sich sein Vertrag um 12 Monate.
2 Monate vorher wird Herr X gekündigt und sucht neue
Arbeitsstelle. Der einfache Weg zur Arbeitsstelle beträgt ca.
25 km.
klingt wie ne aufgabe aus nem Lehrbuch 
zufällig arbeite ich in einem Fitnessstudio
alos:
er kann sich nicht auf §314 berufen.
1.Vertragsgegenstand ist nicht das training in der mittagszeit oder nach der Arbeit.
-
es ist ihm zumutbar am Wochenende oder 1 mal in der woche zum Training zu gehen
-
Die Strecke ist nicht allzu lang.
-
wenn er einen neue Arbeit hat kann er auch die Beiträge zahlen.
LG
Einen Vergleich können Sie immer schließen. Argumentativ könnnen Sie sich Ihrer Darstellungen bedienen. Letztlich wird das Studio sowieso nicht daran interessiert sein, ihre Forderung Ihnen gegenüber mit ger. Maßnahmen etc. durchzusetzen.
Gruß
RA Koll
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Nicht wirklich… das wäre eher z.B der Fall wenn Herr X schwer krank werden würde oder so.
Hat Herr X einfach mal mit dem Center gesprochen? Manchmal ist das am einfachsten…
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hallo
danke…herr x hat mit center gesprochen, und vergleich angeboten, jedoch ohne erfolg!
gruss aus augsburg
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