Partei A reicht bei Partei B eine außerordentliche Kündigung ein. Patei B reagiert erst nach 4 1/2 Monaten darauf, gibt zu, dass sie den Brief auch erhalten hat, und lehnt die außerordentliche Kündigung ab. Partei A behauptet, diese sei nach 2 Wochen (ohne Antwort von B) bereits rechtskräftig. Wer hat recht?
Hallo,
Du schreibst nicht, welcher Vertrag dieser außerordentlichen Kündigung zugrunde liegt. Entweder ist das aoKündigungsrecht darin geregelt oder
in einem Gesetz. Dies wäre die Grundlage, die man kennen müßte.
Gruss, hemba
Huhu
also, handelt es sich um die Kündigung eines Mietvertrages, so gilt ein Widerspruchsrecht nach §574 BGB (innerhalb von zwei Wochen).
Handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, so handelt es sich bei der Kündigung erst mal um ein „einseitiges empfangsbedürftiges Willensgeschäft“. Da gilt der Widerspruch (übrigens auch innerhalb von zwei Wochen) beim Arbeitsgericht.
Aber worum es sich auch handelt, aufgrund der hier gemachten Angaben handelt es sich auch bei meinem Posting eher um eine Allgemeine Information.
Wenn man das nochmal genauer anschauen will müsste man wesentlich mehr Informationen über die Sachlage haben.
Mfg
Talianna
also, handelt es sich um die Kündigung eines Mietvertrages, so
gilt ein Widerspruchsrecht nach §574 BGB (innerhalb von zwei
Wochen).
das ist falsch.
Handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, so handelt es sich
bei der Kündigung erst mal um ein „einseitiges
empfangsbedürftiges Willensgeschäft“. Da gilt der Widerspruch
(übrigens auch innerhalb von zwei Wochen) beim Arbeitsgericht.
das ist in sich unsinn.
Aber worum es sich auch handelt, aufgrund der hier gemachten
Angaben handelt es sich auch bei meinem Posting eher um eine
Allgemeine Information.
desinformation, wolltest du sagen.
Wenn man das nochmal genauer anschauen will müsste man
wesentlich mehr Informationen über die Sachlage haben.
das ist das einzig richtige an deinem posting.