Ausserordentliche Kündigung Gewerberaum

Gibt es eine Möglichkeit für eine ausserordentliche Kündigung eines Gewerberaumes, wenn er unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde? Bei Vertragsabschluss wurden die Nebenkosten auf 275 € festgelegt.Nun müssen 1800 Euro nachbezahlt werden. Der Mietvertrag wäre nie abgeschlossen worden, wenn vorher bekannt gewesen wäre, dass die Nebenkostenvorauszahlung nicht ausreicht, da das Geschäft nicht soviel erwirtschaften kann.
Weiß jemand Rat?

Kommt drauf an. Wenn der Vertrag wirklich festlegt , dass ein bestimmter Betrag an BK zu leisten ist, dann muss der VM sich auch daran halten. Eine Kündigung wegen falscher Voraussetzungen rechtfertigt dies dann aber m.E. nicht.

Werden nur die Positionen festgelegt die abgerechnet werden können und eine allgemeine Aussage über die voraussichtliche Höhe der NK gemacht, bzw. ein Abschlag/eine Vorauszahlung festgelegt, dann hat der Mieter schlechte Karten.

Zwar muss sich der VM an das Gebot der Wirtschaftlichkeit halten und darf weder bewusst überteuerte, noch nicht notwendige Positionen abrechnen, aber er muss nicht zwingend über die tatsächlich anfallenden BK eine Voraussage treffen (was durch die ständig steigenden Preise auch oft schlichtweg nicht möglich wäre). Das hat auch das BGH bestätigt (BGH, Urteil v. 28.04.2004, XII ZR 21/02, ZMR 2004, 653).

Eine Pflichtverletzung des Vermieters bei der Vereinbarung von Vorauszahlungen wäre ausnahmsweise nur dann zu bejahen, wenn besondere Umstände vorliegen, z. B. der Vermieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung des Mietverhältnisses zu veranlassen. Das muss allerdings der Mieter beweisen (BGH, Urteil v. 11.02.2004, VIII ZR 195/03, WuM 2004, 201).

Gruß
Nita

Das war zu befürchten, dass man da nicht so einfach aus dem Vertrag rauskommt. Aber wie verhält es sich dann, wenn man aufgrund der hohen Kosten die Miete nicht mehr bezahlen kann?

… dann haftet man u.U. mit seinem Privatvermögen bis zur Insolvenz.

vnA