Eine verzwickte Frage: Mieter hat ein gutes Verhältnis mit Vermieter (Vermieter ist nur Nießbraucher wohnt mit dem Mieter in einem Zweifamilienhaus). Aus diesem Grund vereinbaren sie den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung für eine laufzeit von 15 Jahren (handschriftlich im Mietvertrag)weil Vermieterin klar ist das sie nicht mehr lange lebt und nicht möchte das die Eigentümerin (Tochter) die Mieter problemlos kündigen kann, weil diese soviel für sie und das Haus getan haben. Wie schnell kann die Eigentümerin den Mieter kündigen?
Ich bin leider KEINE Expertin, sondern hatte selbst ein ähnliches Problem. Bei der Anfrage ist für mich unklar, wer die Vertragsparteien sind. Vermieter ist ja wohl nicht Eigentümer, oder? Wenn ein rechtsgültiger Vertrag besteht, hat der Mieter sehr große Chancen, in der Wohnung bleiben zu dürfen. Handschriftliche Zusätze in gegenseitigem Einvernehmen sind m.E. Vertragsbestandteil. In BRD zählt der MIETER-Schutz sehr hoch, der VERMIETER-Schutz ist dem nachgeordnet. Wenn es also dem MIETER entgegenkommt, früher auszuziehen, d.h. aus dem Vertrag zu kommen, wird der MIETER dies wohl durchsetzen können. Wenn, umgekehrt, es im Interesse des VERMIETERS ist, dass der Vertrag vorzeitig gekündigt wird, dürfte er damit nicht durchkommen, weil der Mieter vom Gesetz als schützenswürdig betrachtet wird.
In meinem Fall konnte ich die Mieter überzeugen, in gegenseitigem Einvernehmen ausziehen. Das heißt, Aufhebung des Mietvertrags in gegenseitigem Einvernehmen. Dafür half ich bei Suche der neuen Wohnung und Umzugskosten. Rechtlich gesehen hatte ich keine Handhabe; auch mein angemeldeter Eigenbedarf wäre hier dem Mieterschutz (der im vorliegenden Fall durch die 15 Jahre geschützt werden soll) nachgeordet gewesen.
Sorry, dass ich nicht rechtlich kompetent antworten kann.
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sorry, tut mir leid, ich kann Dir da nicht weiterhelfen, bin in Mietsachen keine Expertin. Hoffe Du bekmommst Deine Antwort…
Viele Grüße
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Tut mir leid, da weiß ich auch nicht weiter…evtl. müsste die handschriftliche Formulierung im Mietvertrag angefochten werden bzw. auf Gültigkeit überprüft werden.
Eine verzwickte Frage: Mieter hat ein gutes Verhältnis mit
Vermieter (Vermieter ist nur Nießbraucher wohnt mit dem Mieter
in einem Zweifamilienhaus). Aus diesem Grund vereinbaren sie
den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung für eine laufzeit
von 15 Jahren (handschriftlich im Mietvertrag)weil Vermieterin
klar ist das sie nicht mehr lange lebt und nicht möchte das
die Eigentümerin (Tochter) die Mieter problemlos kündigen
kann, weil diese soviel für sie und das Haus getan haben. Wie
schnell kann die Eigentümerin den Mieter kündigen?
Sorry, ich konnte einige Wochen nicht on gehen, hätte diese Frage aber auch nicht wirklich beantworten können. lG