hier einige vorweihnachtliche Fragen zum Thema: Welche wichtigen Gründe gibt es, die eine außerordentiche Kündigung eines Internetanschlusses innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ermöglichen?
Es wurde in diesem Brett schon öfter dargelegt, dass ein Umzug des Anschlussinhabers, selbst wenn er ins Ausland umzieht oder in eine Stadt, in welcher der Provider nicht vertreten ist, KEIN wichtiger Grund in diesem Sinne ist.
BEGRÜNDUNG: Der Provider hat es nicht zu vertreten, dass der Anschlussinhaber umzieht, bzw. umziehen muss.
In vielen AGB´s ist nun aber geregelt, dass ein Anschluss aus wichtigem Grund auch vor Ende der Mindestvertragslaufzeit außerordentlich gekündigt werden kann.
ABER: WAS IST DENN NUN GANZ KONKRET SOLCH EIN WICHTIGER GRUND???
Diese Frage wurde - soweit ich weiß - in diesem Brett bisher noch nie behandelt oder aufgegriffen.
Würde mich mal ganz allgemein interessieren. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Es wurde in diesem Brett schon öfter dargelegt, dass ein Umzug
des Anschlussinhabers, selbst wenn er ins Ausland umzieht oder
in eine Stadt, in welcher der Provider nicht vertreten ist,
KEIN wichtiger Grund in diesem Sinne ist.
Das kommt auf den Provider an. Mein jetztiger oder der letzte hat das durch einen Zusatz gekennzeichnet. Ein Umzug war ein Grund für eine außergewöhnliche Kündigung, wenn er am neuen Wohnort diese Dienste nicht anbietet.
ABER: WAS IST DENN NUN GANZ KONKRET SOLCH EIN WICHTIGER
GRUND???
Steht den nichts in den AGB? Kann einem das nicht der Provider selbst beantworten?
In vielen AGB´s ist nun aber geregelt, dass ein Anschluss aus
wichtigem Grund auch vor Ende der Mindestvertragslaufzeit
außerordentlich gekündigt werden kann.
ABER: WAS IST DENN NUN GANZ KONKRET SOLCH EIN WICHTIGER
GRUND???
erstmal besten Dank für den Hinweis auf das BGB. Mir ist aber immer noch nicht klar, was das Ganze KONKRET bedeutet. Zähle mir doch bitte mal einige Umstände auf, auf die das zutrifft.
Nehmen wir an, der Anschlussinhaber verstirbt. Eigentlich sollte man meinen, das müßte dann wohl solch ein wichtiger Grund sein. ABER: Leider treten dann die Erben als Gesamtrechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein, also auch in den Vertrag mit dem Provider. Also, selbst der Tod des Anschlussinhabers wäre dann wohl auch kein wichtiger Grund, um vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus einem Vertrag rauszukommen, oder?
Hilf mir doch bitte noch ein wenig auf die Sprünge!
erstmal besten Dank für den Hinweis auf das BGB. Mir ist aber
immer noch nicht klar, was das Ganze KONKRET bedeutet. Zähle
mir doch bitte mal einige Umstände auf, auf die das zutrifft.
in den allermeisten Fällen liegt der Grund in einer Verletzung einer Vertragspflicht. Z.B.
-Provider erfüllt die Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß
-Kunde zahlt die Leistung nicht