Außerordentliche Kündigung nicht bei Umzug?

Hallo zusammen,

ich wollte meinen KFZ-Versicherungsvertrag kündigen, nachdem ich von zuhause ausgezogen und in einen anderen Landkreis gezogen bin.

Dieser Umzug brachte eine Änderung des Kennzeichens mit sich und auch eine Erhöhung des Versicherungsbeitrages (Änderung der Regionalklasse von R1 in R2) .

Diese Erhöhung wollte ich zum Anlass nehmen, den Vertrag zu kündigen, doch wurde mir mitgeteilt, „Eine Beitragserhöhung im laufenden Versicherungsjahr aufgrund einer Änderung des amtlichen Kennzeichens wegen Umzug in einen anderen Landkreis berechtigt nicht zur Kündigung innerhalb des Versicherungsjahres.“.

Doch in den Infos zur KFZ-Versicherung der Versicherung steht geregelt: „Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach K1 bis K3 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen.“.

In K2 ist von der „Regionalklasse“ die Rede und in K3 „Tarifänderung“ steht „Wir sind berechtigt, den Tarif mit Wirkung für die bestehenden Verträge der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen.“.

Ist das nicht genau das, was hier zutreffen müsste und somit wäre die Versicherung kündbar?

Vielen Dank für Eure Weiterhilfe,

MAIK

Hi MAIK,

die Versicherungsgesellschaft erhöht ja nicht den Beitrag für die bisherige Regionalklasse, sondern stuft das Kfz in eine höhere Regionalklasse ein.

Also no chance.

Gruß
BT

Aber gilt nicht hier auch der Grundsatz: „Kündigungsmöglichkeit bei Beitragserhöhung“?

Und zudem: Wenn ich in eine größere Wohnung umziehe und meine Hausrat-Versicherung demzufolge den Beitrag erhöht, kann ich doch auch kündigen.
Ist das hier nicht dasselbe in grün?

Hi,

Und zudem: Wenn ich in eine größere Wohnung umziehe und meine
Hausrat-Versicherung demzufolge den Beitrag erhöht, kann ich
doch auch kündigen.
Ist das hier nicht dasselbe in grün?

iss auch ein Irrglaube deinerseits auch in diesem Fall hat mein kein Sonderkündigungsrecht!

MFG
Marcel

warum sollte dich der Beitrag erhöhen, nur wil du in eine größere Wohnung ziehst, mal die Regio-Zone außen vor gelassen???

jajaja, ich weiß. wg.der Klausel bzgl. Unterversicherung. Aber dieses Beispiel zeigt mir, was ein Quatsch das ist, naja, wollte ich nur mal los werden.
Mike

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Aber gilt nicht hier auch der Grundsatz:
„Kündigungsmöglichkeit bei Beitragserhöhung“?

hallo,

wie schon in anderem forum geschrieben … dies ist keine allgemeine beitragsanpassung sonderen eine änderung der gefahrerheblichen umstände. dafür kann der vr nix => kein sonderkündigungsrecht.

Das Sonderkündigungsrecht greift nur bei der Beitragserhöhung (Gleiche Leistung, mehr Beitrag ). Sprich jedoch mal mit der Versicherung ob in deinem Fall keine Rabatierung oder Umstellung des Vertrages möglich ist. Mfg Sven

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iss auch ein Irrglaube deinerseits auch in diesem Fall hat
mein kein Sonderkündigungsrecht!

MFG
Marcel

Doch, da bin ich mir ziemlich sicher.
So steht’s zumindest auch in den AGB meiner HR-Versicherung…

Doch, da bin ich mir ziemlich sicher.
So steht’s zumindest auch in den AGB meiner HR-Versicherung…

die vhb der hr haben aber nix mit den akb bei kfz zu tun!

Doch, da bin ich mir ziemlich sicher.
So steht’s zumindest auch in den AGB meiner HR-Versicherung…

die vhb der hr haben aber nix mit den akb bei kfz zu tun!

Er schreibt nicht AKB sondern AGB!

Trotzdem ist es m.E. unsinn, dass in den Bedingungen zur Hausratversicherung ein entsprechender Passus steht.

Grüße
Mike

Trotzdem ist es m.E. unsinn, dass in den Bedingungen zur
Hausratversicherung ein entsprechender Passus steht.

hiho,

find ich auch.
leider hat mein brötchengeber aber auch so einen passus in den vhb drin…

snake