Guten Tag,
der Sachverhalt ist folgender, nach einer Mieterhöhung hat die Mieterin formel ordentliche Kündigung eingereicht. Nachdem die Mieterin zwischen zeitlich an den Augen operiert wurde will sie sich auf die Härteklausel berufen und eine außerordentliche fristlose Kündigung einreichen.
Bitte um Info´s wie die genaue Rechtslage in diesem speziellen Fall aussieht.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
RRacing