angenommen, Person A hätte einen DSL-Vertrag, der noch einige Zeit läuft.
Da es ständig Verbindungsstörungen gäbe, denen der Anbieter nach Ansicht von A nur halbherzig nachgeht, ohne jedoch eine Ursache zu finden, hätte A nun die Nase voll und möchte vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Würde der o.a. Sachverhalt für eine außerordentliche Kündigung ausreichen? Oder müsste A beliebig oft Störungen und Behebungsversuche hinnehmen?
Müsste A eine außerordentliche Kündigung „androhen“ und eine Nachfrist setzen, oder kann A nun aufgrund der Probleme einfach fristlos kündigen?
Was würde in diesem Zusammenhang „fristlos“ bedeuten (A möchte möglicherweise einen anderen Anbieter beauftragen, dazu muss aber die Leitung vom ersten Anbieter freigegeben sein).
Vielleicht hat jemand auch eine Formulierungshilfe parat?
angenommen, Person A hätte einen DSL-Vertrag, der noch einige
Zeit läuft.
Da es ständig Verbindungsstörungen gäbe, denen der Anbieter
nach Ansicht von A nur halbherzig nachgeht, ohne jedoch eine
Ursache zu finden, hätte A nun die Nase voll und möchte
vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Würde der o.a.
Sachverhalt für eine außerordentliche Kündigung ausreichen?
JA
Oder müsste A beliebig oft Störungen und Behebungsversuche
hinnehmen?
Nein
Müsste A eine außerordentliche Kündigung „androhen“ und eine
Nachfrist setzen, oder kann A nun aufgrund der Probleme
einfach fristlos kündigen?
Ja, aber auf jeden schriftlich mit Empfangsbestätigung…
Was würde in diesem Zusammenhang „fristlos“ bedeuten (A möchte
möglicherweise einen anderen Anbieter beauftragen, dazu muss
aber die Leitung vom ersten Anbieter freigegeben sein).
A hält sich nicht an die vereinbarte Laufzeit, sondern kündigt ohne diese Frist einzuhalten
Vielleicht hat jemand auch eine Formulierungshilfe parat?