Außerordentliche Kündigung seitens Arbeitnehmer

Hallo an alle,

Folgender Sachverhalt

Eine Person hat seit Ende des Jahres 2004 unregelmäßig Gehalt bezogen.
Seit März 2005 erhält er immer wieder Abschlagzahlungen. 1 1/2 Monate fehlen nun komplett.
Außerordentliche Kündigung heute geschrieben, per EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN.
Muß der Arbeitnehmer am Montag noch zur Arbeit erscheinen, da der Postbote bei Arbeitsantritt wohl noch nicht da sein wird oder reicht es aus, am Montag in Zivil seine Arbeitshilfen zur Firma zu bringen.
Die außerordentliche Kündigung ist ausgesprochen worden wegen erheblichen Lohnverzug.
Wie sieht es aus mit ALG in dieser Situation, hier scheiden sich die Geister.
Einige sagen 12 Wochen Sperre, andere sagen geht nahtlos über, wenn man zeitnah eine Selbständigkeit aufnimmt.

Vielen dank für eure Hilfe

Moin,
wenn vorher mit der Agentur für Arbeit gesprochen wird, kommt keine Sperre.
Gruß
Dirk m.

Moin,
wenn vorher mit der Agentur für Arbeit gesprochen
wird, kommt keine Sperre.
Gruß
Dirk m.

Das ist das Problem, es wurde vorher mit dem AA gesprochen, die sagten es muß Insolvenz angemeldet werden. Damit gibt sich die Person aber nicht zufrieden.
Es kann doch nicht sein, dass man doppelt bestraft wird.
Gruß Carmen

In einem ähnlichen Fall hier am Ort.
Ag zahlt nicht.
Auskunft der Agentur: Kündigung möglich ohne Sperre, nach persönlicher Rücksprache des Betroffenen möglich.
Es wird allerdings unabhängig davon auch geprüft ob Insolvenz beantragt ist.
Ob das nun Auslegungssache der einzelnen Agenturen ist, weiss ich nicht.
Hier geschehen am 06.08.05
Gruß
Dirk m.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kann ja sein, dass der AG schon Insolvenz beantragt hat, aber unwahrscheinlich, da hier ein Stellenangebot läuft.
Dann werden wir mal sehen.
Und kannst Du mir meine andere Frage auch beantworten,
wegen dem Erscheinen am Arbeitsplatz?
Vielen Dank

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Und kannst Du mir meine andere Frage auch beantworten,
wegen dem Erscheinen am Arbeitsplatz?

Hallo Carmen, solange den Arbeitgeber die Kündigung nicht erreicht hat, ist der AN - logischerweise - auch noch nicht (fristlos) gekündigt bzw. wirkt die Kündigung noch nicht. Beantwortet das deine Frage?

Es hätte auch noch andere Möglichkeiten bei Zahlungsverzug gegeben. Siehe http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

MfG

Hallo an alle,

Folgender Sachverhalt

also ohne kenntnis davon, wie du dich ansonsten da gefühlt hast, oder wie nah du an einem neuen job bist, war es wahrscheinlich tatkisch nicht besonders geschickt nur wegen verspäteter lohnzahlung in abschlagszahlungen bzw. 1,5 monaten zahlungsrückstand zu kündigen und wird den momentan marktgesetzen des arbeitsmarktes auch nicht gerecht.

selbst wenn dein ex-arbeitgeber einen insolvenzantrag gestellt haben sollte, würde bis zur entschließung über die eröffnung des insolvenzverfahrens oder bei dessen annahme und durchführung eines vorläufigen insolvenzverfahrens zunächst das arbeitsamt die gehälter fortzahlen.

mfg A.