Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand sagen, ob in dem folgenden geschilderten Fall eine außerordentliche Kündigung eines Mieter korrekt wäre nach § 569 Abs. 2 BGB!
Zwischen zwei Mietern gibt es enormen Streit wegen Lärmbelästigung und widerrechtlichem Versperren der Einfahrt (unabhängig von der „rechtlichen“ Situation ob es „ertragbar“ sein müsste, hat der Vermieter diese Handlungen klar untersagt).
Der Vermieter hat bereits mehrmals versucht auf die schuldtragende Partei einzuwirken, ohne Erfolg.
Diese Partei hat womöglich schon ordentlich gekündigt (3 Monate Frist).
Da die Lärmbelästigungen, Unerträglichkeiten und übelsten Beschimpfungen bei jeder Gelegenheit im Hof fortbestehen, wäre da für die leidtragende Partei eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gegeben?
Kurz und knapp: Die Siutation ist nach eigenem Empfinden eines Mieters unerträglich und das beste wäre der sofortige Auszug.
Danke vielmals.