Außerordentliche Kündigung seitens des Mieters?

Guten Tag,

vielleicht kann mir jemand sagen, ob in dem folgenden geschilderten Fall eine außerordentliche Kündigung eines Mieter korrekt wäre nach § 569 Abs. 2 BGB!

Zwischen zwei Mietern gibt es enormen Streit wegen Lärmbelästigung und widerrechtlichem Versperren der Einfahrt (unabhängig von der „rechtlichen“ Situation ob es „ertragbar“ sein müsste, hat der Vermieter diese Handlungen klar untersagt).
Der Vermieter hat bereits mehrmals versucht auf die schuldtragende Partei einzuwirken, ohne Erfolg.
Diese Partei hat womöglich schon ordentlich gekündigt (3 Monate Frist).

Da die Lärmbelästigungen, Unerträglichkeiten und übelsten Beschimpfungen bei jeder Gelegenheit im Hof fortbestehen, wäre da für die leidtragende Partei eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gegeben?

Kurz und knapp: Die Siutation ist nach eigenem Empfinden eines Mieters unerträglich und das beste wäre der sofortige Auszug.

Danke vielmals.

Hallo Fritz,

derlei Dinge sind ja nun recht relativ und nicht von außen zu beurteilen.
Kündigung ist immer drin, ob die Dinge eine außerdordentliche Kündigung rechtfertigen, ist in so einem Forum nicht zu beurteilen, da man hier schlecht den Krach hören kann.

Gruß!

Horst

Hallo Fritz,

derlei Dinge sind ja nun recht relativ und nicht von außen zu
beurteilen.
Kündigung ist immer drin, ob die Dinge eine außerdordentliche
Kündigung rechtfertigen, ist in so einem Forum nicht zu
beurteilen, da man hier schlecht den Krach hören kann.

Ja das ist schon relativ. Allerdings hat der Mieter Musik im Hof untersagt.
Also die Gesamtsitation ist unerträglich. Die schuldtragende Partei ist offensichtlich kleinen Geistes und provoziert ständig.

Also konkret heißt das, dass die Lärmbelästigung nicht von innen kommt, sondern von außen, vom Hof wo die Bässe aus dem Auto brüllen. (Im Grunde ja vermeidbar). Aber wie gesagt, der Mieter hat das untersagt!

Die leidtragende Partei würde es sonst einfach ausprobieren, mit der außerordentlichen Kündigung…

Hallo,

eine ausserordentliche Kündigung dürfte hier kaum durchgreifen. Man könnte damit argumentieren, dass der Mieter zunächst zivilrechtlich gegen den Störer vorgehen muss.

Der Vermieter hat seinerseits alles Erforderliche bereits unternommen. Er könnte allenfalls noch eine Kündigung gegen den Störer aussprechen, die allerdings schwer durchgreifen wird.

Schwierig wird die Sache auch dadurch, dass der Störer das Haus vielleicht bald verlässt.

Gruss
BitterMoon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Na wenn Du Kündigungsgrund für andere Mieter bist und trotz Mahnung weiter störst,
kann der VM auch während deine selbst ausgesprochene Kündigung läuft, durchaus fristlos kündigen und sofort auf Räumung klagen.

Also zum Mietende die Sau aus dem Stall lassen, wenn man gekündigt hat, ist manchmal teuer.

WP

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Na wenn Du Kündigungsgrund für andere Mieter bist und trotz
Mahnung weiter störst,
kann der VM auch während deine selbst ausgesprochene Kündigung
läuft, durchaus fristlos kündigen und sofort auf Räumung
klagen.

Also zum Mietende die Sau aus dem Stall lassen, wenn man
gekündigt hat, ist manchmal teuer.

WP

Das geht leider an der Realität der deutschen Mietrechtsprechung vorbei. Es gibt Fälle, in denen selbst Handgreiflichkeiten nicht ausreichend sein sollen, um den Mieter fristlos zu kündigen. Das Räumungsverfahren zieht sich teilweise über 1 bis 2 Jahre hin.