Person A reicht eine außerordentliche Kündigung per Einschreiben bei Telefonanbieter V mit Fristsetzung ein, inklusive Aufforderung eine Bestätigung über die Kündigung zurückzuschicken. A hat alle Fristen gerecht eingehalten und hat definitiv das Recht außerordentlich zu kündigen. Telefonanbieter V reagiert nicht auf das Schreiben. Kann A zu Telefonanbieter T gehen und einen neuen Vertrag machen?
Kann A zu Telefonanbieter T gehen und einen neuen Vertrag machen?
Ja. Warum denn auch nicht?
zurückzuschicken. A hat alle Fristen gerecht eingehalten und hat definitiv das Recht außerordentlich zu kündigen.
Wer sagt das ? A ?
Telefonanbieter V reagiert nicht auf das Schreiben. Kann A zu Telefonanbieter T gehen und einen neuen Vertrag machen?
Natürlich kann er das. Aber es könnte sein, dass er dann zwei Rechnungen zu begleichen hat. Im Archiv dürften einige Fälle zu finden sein, wo es genau diese Konstellation gab. Man sollte erst dann einen neuen Vertrag machen, wenn man die Kündigungsbestätigung von dem vorherigen Anbieter hat.
Naja, wenn V eben keine Bestätigung schickt, und nicht reagiert, dann muss Person A ja irgendwann auch reagieren. Er interpretiert das nicht-antworten als Akzeptanz. Telefonanbieter V hat später kein Anrecht mehr auf den Vertrag, da nicht fristgerecht geantwortet wurde. Person A kann ja nicht ewig warten, bis sich V mal bequemt zu antworten.
[…]
Telefonanbieter V hat später kein Anrecht mehr auf den
Vertrag, da nicht fristgerecht geantwortet wurde.
Das habe ich nicht verstanden?! Was denn für eine Frist?
Person A kann ja nicht ewig warten, bis sich V mal
bequemt zu antworten.
Wozu auch? A kann muss ja V nicht um Erlaubnis fragen, wenn er Vertäge mit T abschließen will.
Hallo,
Person A reicht eine außerordentliche Kündigung per
Einschreiben bei Telefonanbieter V mit Fristsetzung ein,
Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein? Als Beweismittel eignet sich ein Rückschein ggf besser.
inklusive Aufforderung eine Bestätigung über die Kündigung
zurückzuschicken. A hat alle Fristen gerecht eingehalten und
hat definitiv das Recht außerordentlich zu kündigen.
Telefonanbieter V reagiert nicht auf das Schreiben. Kann A zu
Telefonanbieter T gehen und einen neuen Vertrag machen?
A kann hin gehen wo er will … Jetzt kann es aber passieren, dass es V nicht so sieht mit der Kündigung und weiter Rechnungen schreibt. Wenn diese nicht bezahlt werden könnte es sein, dass es zu Mahnungen usw kommt.
Es dauert gerne mal Wochen bis man Antwort erhält - wenn denn welche kommt.
Auch der Verbraucherschutz kann hier nur bedingt helfen.
Hier wäre der Gang zum Anwalt angebracht. Dieser kann recht effektiv bewirken, dass V reagieren muss. Oder er kann auch einfach „nur“ beurteilen, ob hier noch ein Vertrag besteht oder das nicht-reagieren von V schon ausreicht.
Das Aussitzen der Sache ist in sofern schlecht, da die großen Unternehmen meist am längeren Hebel sitzen und Forderungen stellen obwohl sie nicht mehr dazu berechtigt sind.
Person A reicht eine außerordentliche Kündigung
…
A hat alle Fristen gerecht eingehalten
Welche Fristen hat A da eingehalten? Eine außeordentlicher Kündigung zeichnet sich ja gerade dadurch aus, daß sie, nun ja, nicht ordentlich ist.
hat definitiv das Recht außerordentlich zu kündigen.
Sagt wer?
Telefonanbieter V reagiert nicht auf das Schreiben.
Dann würde ich davon ausgehen, da die Kündigung nicht akzeptiert wurde.
Kann A zu
Telefonanbieter T gehen und einen neuen Vertrag machen?
Ja, natürlich. Er muß nur unter Umständen für zwei Verträge zahlen.
Gruß,
Max
Naja, wenn V eben keine Bestätigung schickt, und nicht
reagiert, dann muss Person A ja irgendwann auch reagieren. Er
interpretiert das nicht-antworten als Akzeptanz.
Das halte ich für eine eher bedenkliche Interpretation.
Telefonanbieter V hat später kein Anrecht mehr auf den
Vertrag, da nicht fristgerecht geantwortet wurde.
Das auch.
Gruß,
Max
Telefonanbieter V reagiert nicht auf das Schreiben. Kann A zu
Telefonanbieter T gehen und einen neuen Vertrag machen?
Zunächst einmal stellt sich die Frage, wie der Kunde darauf kommt, daß er das Recht zur a.o.-Kündigung hat. Mal abgesehen von dieser Belanglosigkeit ist vielleicht nicht ganz irrelevant, daß T an die Leitung gar nicht rankommt, wenn V der Ansicht ist, daß A gar nicht wirksam gekündigt hat.
Hallo
A hat alle Fristen gerecht eingehalten und hat definitiv das Recht außerordentlich zu kündigen.
Wer sagt das ? A ?
Ne, das sagt das Posting. Ich verstehe nicht, warum sich hier die Experten die rein theoretischen Fälle erst zurecht biegen, bis sie ins eigene Weltbild passen? Steht halt so in der Textaufgabe. Wo ist das Problem?
LG
Bommel