meine Frage betrifft das außerordentliche Kündigungsrecht bei Verträgen mit Fitnessstudios wenn man wegzieht. Angenommen man sei 70km weit weggezogen und habe dadurch, gemäß meiner Recherche im Netz, ein Sonderkündigungsrecht. (Ich hoffe das stimmt schonmal?!)
Im Vertrag steht nun aber, dass man beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht habe, jedoch mit einer Frist von drei Monaten! Gilt nun die außerordentliche (fristlose) Kündigung oder muss man die drei Monate bezahlen? Hoffentlich könnt ihr mir schnell helfen. Vielen Dank an alle, die sich die Mühe machen mir zu antworten!
Jeder hat das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn man umzieht, und einen Anfahrtsweg zum Studio hätte, der mit „großem Aufwand“ verbunden ist.
Ist das Studio eine Kette und hat eventuell auch einen Standort mit gleichen Bedingungen/Angeboten in nächster Nähe? Dann ist keine fristlose Kündigung möglich.
Sollte dies aber nicht der Fall sein, ist auf jeden Fall aus rechtlicher Sicht der Vertrag fristlos zum Monatsende zu beenden.
(Zum Vergleich: OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93)
Bitte beachte: man muss die aktuelle Meldebestätigung einreichen, nur dann hat das Studio auch einen Nachweis über den Umzug.
Wenn ich die Person wäre, würde ich fristlos mit Meldebestätigung kündigen und gleich die Einzugsermächtigung entziehen (falls per Lastschrift bezahlt wird) und entweder den Brief per Einschreiben schicken oder persönlich abgeben und den Empfang quittieren lassen.
Meiner Meinung nach ist dieser Punkt der ABG, den du zitiert hast, rechtlich nicht zulässig.