Hi,
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Kann man von einen Tag auf den anderen außerordentlich kündigen, wenn man den Chef davor abgemahnt hat, nachdem 2 Löhne ausstehen oder muss eine bestimmte Zeit eingehalten werden?
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reicht es das Arbeitslosengeld 1 beim Arbeitsamt zu beantragen, nachdem man den Betrieb gekündigt hat oder sollte das direkt nach der Abmahnung passieren?
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folgt durch die Anmeldung von Arbeitslosengeld 1 eine Verfolgung, warum kein Geld überwiesen wurde trotz Abmahnung? Sprich, mögliche Rückverfolgungen bis zur gerichtlichen Vollstreckung oder reicht dem Amt eine Abmahnung zu sehen und man bekommt das Arbeitslosengeld 1 und jene Firma ackert weiter unter Gelddruck?
Vielen Dank für eure Antworten
Gruß
Svenja