Kann man von einen Tag auf den anderen außerordentlich kündigen, wenn man den Chef davor abgemahnt hat, nachdem 2 Löhne ausstehen oder muss eine bestimmte Zeit eingehalten werden?
reicht es das Arbeitslosengeld 1 beim Arbeitsamt zu beantragen, nachdem man den Betrieb gekündigt hat oder sollte das direkt nach der Abmahnung passieren?
folgt durch die Anmeldung von Arbeitslosengeld 1 eine Verfolgung, warum kein Geld überwiesen wurde trotz Abmahnung? Sprich, mögliche Rückverfolgungen bis zur gerichtlichen Vollstreckung oder reicht dem Amt eine Abmahnung zu sehen und man bekommt das Arbeitslosengeld 1 und jene Firma ackert weiter unter Gelddruck?
Eine ausserordentliche Kündigung seitens des AN ist nicht
möglich. Hier gilt die Frist aus dem Arbeitsvertrag.
Das ist Blödsinn, der § 622 BGBsagt ausdrücklich Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden…
Kann man von einen Tag auf den anderen außerordentlich
kündigen, wenn man den Chef davor abgemahnt hat, nachdem 2
Löhne ausstehen oder muss eine bestimmte Zeit eingehalten
werden?
2 Gehälter und eine Abmahnung (Respekt dafür, daran denken vermutlich die wenigsten AN!) sollten ausreichend sein, um ein wichtiger Grund gem. § 626 BGB zu sein.
reicht es das Arbeitslosengeld 1 beim Arbeitsamt zu
beantragen, nachdem man den Betrieb gekündigt hat oder sollte
das direkt nach der Abmahnung passieren?
Diese und die nächste Frage wären vermutlich besser im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ aufgehoben, wo nicht zuletzt die MOD eine totale Koriphäe ist.
Vom Bauchgefühl würde ich lieber vorher beim Arbeitsamt aufschlagen und nachfragen.
Da gibt es ja auch noch Dinge wie Insolvenzausfallgeld, etc.