Wenn das Verhältnis zwischen Vereinsvorstand und einem Mitglied gestört ist, ist dann eine ausserordentliche fristlose Kündigung zulässig?
Im vorliegenden Fall wurden in einer rundmail vom pädagogischen Leiter und Gründer des Bürgerradios andere Vereinsmitglieder vor der betreffenden Person gewarnt, sämtliche ortsansässige Radiovereine sollten gewarnt werden.
Es waren schon vorher Unwahrheiten über dieses Mitglied verbreitet und Falschaussagen gemacht worden und sexuelle Diffamierungen fanden statt.
mfg
biggs
ein nicht so unter Druck gesetzter Mensch würde sagen,dass nur die Vereinsmitglieder den Vorstand abwählen können…
sollte deine Frage aber darauf abzielen,dass dem verleugneten Mitglied
der Rauswurf droht würde wohl nur eine ruhige und sachliche Aufklärung der Situation bei den anderen Bürgerradios helfen
und gibt es nicht sowas wie einstweilige Verfügungen um solcher Deffamierungen Herr zu werden?
Solche Urteile bewirken oft mehr(psychologisch)als man so denkt…
weder noch:
das „gemobbte“ Mitglied hatte wegen o.g. Vorwürfe ausser ordentlich gekündigt.
Wenige Tage vor Weihnachten (18.12.2008) erhielt es ein anwaltliches Forderungsschreiben mit dem die Mitgliedsbeiträge der vergangen 2 Jahre plus Zinsen und Anwaltsgebühr im Auftrag des Bürgerradio-Vereins eingefordert werden (mit Frist für den Zahlungseingang 29.12.08)
biggs
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dann sollten deren rechtmässigkeit überprüft werden
Ich persönlich würde zwar sagen das Zinsen + Anwaltsgebühren so nicht in Ordnung sind…ohne normale Einforderung…aber ich antworte nur mit normalen Menschenverstand…und würde nicht direkt aus allen Rohren ballern…(aus Vereinssicht)
Wenn das Verhältnis zwischen Vereinsvorstand und einem
Mitglied gestört ist, ist dann eine ausserordentliche
fristlose Kündigung zulässig?
Wenn das ginge, dann könnte in jedem verein jeder kommen und v.a. gehen wie er will.
das „gemobbte“ Mitglied hatte wegen o.g. Vorwürfe ausser
ordentlich gekündigt.
Ob eine außerordentliche Kündigung grundsätzlich möglich ist, regelt die Vereinssatzung. Nur wen man diese kennt, kann man alles beurteilen!
Wenige Tage vor Weihnachten (18.12.2008) erhielt es ein
anwaltliches Forderungsschreiben mit dem die Mitgliedsbeiträge
der vergangen 2 Jahre plus Zinsen und Anwaltsgebühr im Auftrag
des Bürgerradio-Vereins eingefordert werden (mit Frist für
den Zahlungseingang 29.12.08)
Sollte die Kündigung unberechtigt sein, ist wohl die Forderung des Vereins berechtigt.
Es waren schon vorher Unwahrheiten über dieses Mitglied
verbreitet und Falschaussagen gemacht worden und sexuelle
Diffamierungen fanden statt.
Wenn man das beweisen könnte wäre es sicher eine gute Basis für eine außerordentliche Kündigung. Hier ist aber sicher der Weg einen Rechtsanwalt unumgänglich.
Wenn das ginge, dann könnte in jedem verein jeder kommen und
v.a. gehen wie er will.
das geht nicht???
Wenige Tage vor Weihnachten (18.12.2008) erhielt es ein
anwaltliches Forderungsschreiben mit dem die Mitgliedsbeiträge
der vergangen 2 Jahre plus Zinsen und Anwaltsgebühr im Auftrag
des Bürgerradio-Vereins eingefordert werden (mit Frist für
den Zahlungseingang 29.12.08)
Sollte die Kündigung unberechtigt sein, ist wohl die Forderung
des Vereins berechtigt.
was hat das eine mit dem anderen zutun???
sind doch die vergangenen Mitgliedsbeiträge die vorher versäumt wurden einzutreiben und dass der Verein direkt mit Anwalt anrückt ist doch etwas übertrieben
Wenn man das beweisen könnte wäre es sicher eine gute Basis
für eine außerordentliche Kündigung. Hier ist aber sicher der
Weg einen Rechtsanwalt unumgänglich.
der Ankläger muss beweisen nicht umgekehrt oder?
ergo muss der Verein die Diffamierungen beweisen
Wenn das ginge, dann könnte in jedem verein jeder kommen und
v.a. gehen wie er will.
das geht nicht???
Natürlich das geht das nicht, es sei denn die Satzung sieht ähnliches vor. Ansonsten gibt es in jedem verein bestimte Kündigungsfristen und die sind einzuhalten, egal ob man mit dem Vorstand zufrieden ist oder nicht.
Wie soll ein Verein wirtschaftlich planen können, wenn jeder während das laufenden Jahres Austritt wie er will.
Gib mal bei Tante Gugl „Vereinssatzung Austritt“ ein und schmöker ein bisschen. Da findest du die verschiedensten Formen der Austrittsregelung, meist aber mit einer bestimmten Frist und einem bestimmten Zeitpunkt (zB Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende oder 4 Wochen zum Jahresende oder oder oder)
Wenige Tage vor Weihnachten (18.12.2008) erhielt es ein
anwaltliches Forderungsschreiben mit dem die Mitgliedsbeiträge
der vergangen 2 Jahre plus Zinsen und Anwaltsgebühr im Auftrag
des Bürgerradio-Vereins eingefordert werden (mit Frist für
den Zahlungseingang 29.12.08)
Sollte die Kündigung unberechtigt sein, ist wohl die Forderung
des Vereins berechtigt.
was hat das eine mit dem anderen zutun???
Ich ging davon aus, dass der Beitrag nicht bezahlt wurde, weil das Mitglied glaubte seine Kündigung sei wirksam. Evtl hab ich da auch was falsches hinein interpretiert. Meiner Erfahrung nach ist das aber der häufigste Fall.
sind doch die vergangenen Mitgliedsbeiträge die vorher
versäumt wurden einzutreiben
Ich gehe davon aus, dass das nicht versäumt wurde sondern konkret bewusst nicht bezahlt wurde! Normalerweise arbeiten Vereine mit Bankeinzug oder aber die Mitglieder sind gehalten selbst zu überweisen. Gibt es Rückstände liegt das meist am Mitglied und nicht am Verein.
und dass der Verein direkt mit Anwalt anrückt ist doch
etwas übertrieben
Es mag vielleicht übertrieben sein, ist aber das Mitglied schuldhaft im Rückstand, ist der Verein durchaus berechtigt dies zu tun. Das Geld gehört schließlich dem Verein.
Wenn man das beweisen könnte wäre es sicher eine gute Basis
für eine außerordentliche Kündigung. Hier ist aber sicher der
Weg einen Rechtsanwalt unumgänglich.
der Ankläger muss beweisen nicht umgekehrt oder?
ergo muss der Verein die Diffamierungen beweisen
Hä? Du hast was falsch verstanden oder?
Das Mitglied möchte ein Sonderrecht (frühzeitiger Austritt)in Anspruch nehmen, Begründung ist Mobbing. Also muss das Mitglied und nicht der Verein die Anschuldigung beweisen. Das Miglied als „Ankläger“ muss seine Behauptung beweisen.
Aber IANAL, also lass ich mich auch gern eines besseren belehren (Levay oder E. Krull wo seid ihr …
aso du meinst die Kündigung ist schon wat älter und wurde nie anerkannt,weshalb die jetzt plötzlich damit ankommen können
Hä? Du hast was falsch verstanden oder?
Das Mitglied möchte ein Sonderrecht (frühzeitiger Austritt)in
Anspruch nehmen, Begründung ist Mobbing. Also muss das
Mitglied und nicht der Verein die Anschuldigung beweisen. Das
Miglied als „Ankläger“ muss seine Behauptung beweisen.
Aber IANAL, also lass ich mich auch gern eines besseren
belehren (Levay oder E. Krull wo seid ihr …
die Diffamierungen dürften ja allein schon durchs FAX bewiesen sein oder??
aso du meinst die Kündigung ist schon wat älter und wurde nie
anerkannt,weshalb die jetzt plötzlich damit ankommen können
So hab ich das interpretiert. Kann aber wie gesagt auch ne falsche Annahme von mir sein.
die Diffamierungen dürften ja allein schon durchs FAX bewiesen
sein oder??
Welches Fax? Meinst du die Mail? Wenn es wirklich Diffamierungen waren dann ja.
Aber um das Beurteilen zu können müsste man den kompletten Sachverhalt inklusive der Mail kennen.
Das was von biggs bisher zum Fall geäußert wurde reicht nicht für eine abschließende Beurteilung.
Nichtsdestotrotz muss das Vereinsmitglied erst einmal seinen vertraglichen Verpflichtungen (Beitragszahlung und Einhaltung der Kündigungsfrist) nachkommen.
jo das Rundschreiben halt
sagen wir mal da würde stehn ,dass man schwul wäre…und man ist es auch,aber als Jungenjugendtrainer käm des ganz schlecht…da würde ja immer so ein Verdacht mitschwehlen,selbst wenns keiner ausspricht…wäre dies dan kein ausserordentlicher Grund??
Aber um das Beurteilen zu können müsste man den kompletten Sachverhalt inklusive der Mail
kennen.
Das was von biggs bisher zum Fall geäußert wurde reicht nicht
für eine abschließende Beurteilung.
Nichtsdestotrotz muss das Vereinsmitglied erst einmal seinen
vertraglichen Verpflichtungen (Beitragszahlung und Einhaltung
der Kündigungsfrist) nachkommen.
sagen wir mal es wäre wie du vermutest und entsprechend 2 Jahre her…die Kündigungsfrist 3 Monate…müsste man dann als Verein davon ausgehn,dass es der Wunsch des Mitgliedes ist, spätestens nach regulärer Frist,auszutreten ?und nicht 2 Jahre lang dazubleiben weil die ausserordentliche Kündigung angefechtet wird??
Danke an alle, die mir zur Seite stehen wollen, man sieht schon, dass das Mitglied den Kürzeren gezogen hat und die 200 Euro zahlen muss. Der Gründer des Vereins hat sein „Kind“ wasserdicht verpackt.
Vielleicht kann mir jemand sagen, womit man zu rechnen hat, wenn der Fall vor Gericht geht?
Zwei Mahnungen sind allerdings in den beiden Jahren eingegengen und ja es ist so, dass das Mitglied ohne Wahrung der Kündigungsfrist (3 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres) gekündigt hat und auch nur per mail ohne den im Vertrag genannten schriftlichen Weg.
Allerdings mit mehrfacher Konaktaufnahme und zwar um die Frage zu klären, ob diese Kündigung angenommen wurde. Darauf wurde nicht reagiert.
Erst ein Jahr später als das Mitglied von einem anderen Vereinsmitglied informiert wurde, dass es in der Jahreshauptversammlung als säumige Zahlerin genannt worden war und die Kündigung per mail (!) wiederholte wurde sie angenommen für Ende 2008.
Der beauftragte Anwalt droht mit Mehrkosten durch gerichtliche Anspruchsgeltendmachung, wird das Gericht das Mitglied anhören und werden seine Einwände gehört werden?
Es handelt sich um einen Bürgerradio-Verein, welches den Bürgern die Chance gibt ihr Anliegen im Radio zu präsentieren. Hier werden Beiträge von Laien verfasst.
Der Gründer des Vereins hat
Ereignisse verdreht wiedergegeben,
das Mitglied beschimpft und
den Ruf der Person geschädigt und
für die Erneuerung eines Aufnahmegerätes von dem Mitglied 2400€ gefordert und erst als das Mitglied die Herausgabe des angeblich zerstörten Gerätes forderte, erwähnt, dass der Hersteller den Fehler als Kulanz repariert habe und wenn derselbe Mann
auf einer öffentlichen Veranstaltung, zu allgmeinen Belustigung der Anwesenden die Stimme der Person so zusammengeschnitten vorspielte, dass aus einem harmlosen Seufzer gleichsam ein lustvolles sexuelles Stöhnen wurde und
wenn der Vorsitzende in einem (dem ersten und einzigen)Gespräch mit dem Mitglied wörtlich sagt „ich weiss ja, was ich von dir zu halten habe“
ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung?
Hat das Mitglied eine Chance oder werden die Kosten wirklich weiter steigen?
Biggi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]