Ein fiktiver Chaot, ein AN (Azubi, Alter 20 Jahre, kein Betriebsrat vorhanden, da kleiner Betrieb, erstes Lehrjahr - zweite Hälfte), führt ein Luderleben, hat aber auch eine komplizierte Situation in Bezug auf Wohnort, Behelfsschlafstätte, Ausbildungsstätte, Berufsschule. (Ja, das ist heute so mit 400 Euro Einkommen und 200 Km doppelte Fahrstrecke zur Arbeit.)
Grob gesagt liegen alle vier Orte auf den Ecken einer Raute und die kurze Diagonale ist so lang wie eine der vier Seiten (Seitenlänge ca. 50Km), oder zwei gleichseitige Dreiecke, die sich an der Achse Behelfsschlafen-Berufsschule berühren, oder:
Arbeit Berufsschule
±--------+
\ / \
\ / \ (50 Km je Achse)
\ / \
\ / \
±--------+
Behelfsschlafen Wohnen
Die Graphik wird beim Einstellen korrupiert. Also Fahrradramen Herrenrad: Rohr für Lenkstange == Arbeitsstätte, Hinterachse == Wohnort, Sattel == Schulort, Tretlager == Behelfsschlafen.
Weitere Vorgeschichte: Der Azubi hat sich um eine Wohnung an seiner Arbeitsstätte bemüht, bisher aber ohne Erfolg.
Mit Anfang des Jahres, auf dem Höhepunkt seines Luderlebens, hagelt es plötzlich Abmahnungen wegen gelegentlichen „unentschuldigten Fernbleibens“ vom Arbeitsplatz (und später auch wg. der Berufsschule: „Fehlzeiten und Fehltage in der Berufsschule“) und wegen „ständiger Unpünktlichkeit zu Arbeitsbeginn“, inkl. entsprechender wiederholter Abmahnung.
Der Azubi kratzt die Kurve, ändert seinen Lebensstil, reisst sich am Riehmen, bemüht sich.
Doch lassen sich spätere Zuspätkommen auf Grund der komplizierten Wohn-/Arbeits-/Schul-Situation trotz Bemühens nicht verhindern:
Kurzfristig wird (wg. Ausfalls des Vormittagsunterrichtes am kommenden Tag) am Vorabend, um 17:15h, angeordnet, am Folgetag, um 06:15h, an der Arbeitsstätte erscheinen zu müssen. (Regulär wäre gewesen: 07:15h an einem weniger weit entferntem Ort).
Die Ruhezeit in dieser Nacht schrumpft (wegen privater langfristig anberaumter Verpflichtungen, der Fahrzeit und akuter Arrangements, die er auf Grund der kurzfristigen Änderung zu treffen hat) auf nur 3 Stunden, und partout überhört er erschöpft um 04:00h den gestellten Wecker. … Mit knapp 4 Stunden Verspätung erreicht der Azubi den Arbeitsplatz, wird vom AG „gestellt“ und erhält 3 Tage später auf Grund dieses Vorfalles und der vorhergehenden Abmahnungen die aoKü.
Der Azubi wird widersprechen und seine Arbeitskraft tagtäglich anbieten.
Frage:
- Reicht das Beschriebene schon aus (sozusagen hinreichend), um grosse Chancen dafür zu sehen, dass die aoKü zurückgewiesen werden könnte (Schiedsstelle, Gericht)?
Weitere Fragen:
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Muss ein Widerspruch auf dem Fuß folgen oder lediglich innerhalb der 3-wöchigen Frist, in der man „Klage auf Feststellung erheben kann, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde“?
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Muss ein Widerspruch begründet sein oder reicht es aus, ohne Begründung zu widersprechen und seine volle Arbeitskraft anzubieten?
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Ist es ein akzeptabler Stil einen AG darauf hinzuweisen, dass man gewillt ist, Klage zu erheben, wenn er die aoKü nicht zurüchnimmt?
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Muss/soll man alle Karten auf den Tisch legen (und einem Gegner u.U. dadurch die Argumente schon jetzt ausbreiten, gegen die er sich später in einem eventuellen Verfahren zu wappnen hätte)?
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Ist dies der einzige Grund, der bei Unpünktlichkeit (nach entsprechenden Abmahnungen) zu einer aoKü führen kann: „Regelmäßige Unpünktlichkeit trotz mehrfacher Abmahnung kann Grund zur aoKü sein, wenn die Unpünktlichkeit den Grad einer beharrlichen Arbeitsverweigerung erreicht.“
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Ist eine aoKü wirksam, wenn sie den Kündigungsgrund nicht e x p l i z i t aufführt sondern nur i m p l i z i e r t?
O.k.:
Anlässe {X, Y, Z}, Abmahnungen {W(X), W(Y), W(Z)}, Bewertung/Interpretation B (z.B. der Eignung, des Charakters, des Engagements), Schilderung eines neuen Vorfalls S(X0). Die Schilderung ist in der gewohnten subjektiven Objektivität, anscheinend ohne Wertung, durch Betonen und Weglassen für die eigenen Zwecke zurechtgerückt.
Die Kündigung ist wie folgt aufgebaut:
"Betreff: aoKü
S(X0). Wegen {W} und B spreche ich die aoKü aus."
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Ist eine aoKü unwirksam, wenn Teile der Bergründung dafür nicht stichhaltig sind?
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Darf der AG die aoKü nachbessern, wenn er einen Formfehler oder Fehler erkennt?
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MAcht es Sinn Abmahnungen aus der Vergangenheit (eine ist älter als 3 Wo, drei weitere sind gut 2 Monate alt) enthalten sowohl wahre als auch falsche Anschuldigungen. Macht es jetzt noch Sinn, sich dazu zu äußern?
