Moin Moin ,
Person A muss ausziehen und die Wohnung im frisch renoviertem zustand übergeben. Aus kosten gründen wählt er eine billige farbe.
Person B zieht nun recht schnell danach ein und stellt fest das die Farbe stark ausdünstet.
Ein Wohnen in der Wohnung ist also für Person B kaum möglich da die Farbe sehr intensiv stinkt.
Frage A : Hat Person B die möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung ?
Frage B : Welche Möglichkeiten hat Person B diese Problematik nachzuweisen ?
Danke an alle die dazu wissen beisteuern können.
Ich gehe davon aus, dass im Handel erhältliche Produkte den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ein Nachweis einer gesundheitlichen Schädigung durch das verwendete Produkt dürfte also schwer fallen. Damit sehe ich keine Grundlage für eine fristlose Kündigung. Insbesondere auch, da das Produkt innerhalb kürzester Zeit aushärtet und damit keinerlei weitere Beeinträchtigungen davon ausgehen.
Es bleibt also: Lüften, Lüften, Lüften. (Im Sommer nicht wirklich ein Problem)
vnA
Moin Moin ,
Person A muss ausziehen und die Wohnung im frisch renoviertem
zustand übergeben. Aus kosten gründen wählt er eine billige
farbe.
Person B zieht nun recht schnell danach ein und stellt fest
das die Farbe stark ausdünstet.
Ein Wohnen in der Wohnung ist also für Person B kaum möglich
da die Farbe sehr intensiv stinkt.
Frage A : Hat Person B die möglichkeit einer
ausserordentlichen Kündigung ?
Zumindest müsste dem Vermieter die Möglichkeit gegeben werden, den SChaden zu beseitigen. Falls die außerordentliche Kü des Mieters nachträglich gekippt würde, wäre dieser dann ggf. Schadensersatzpflichtig, falls der Vermieter keinen direkten Nachmieter findet.
Frage B : Welche Möglichkeiten hat Person B diese Problematik
nachzuweisen ?
Malermeister etc., deren Aussage hat „Gewicht“.
Schönen Tag noch.
Danke an alle die dazu wissen beisteuern können.