Außerordentliche Kündigung beim Fitnessstudio

Ich möchte eine außerordentliche Kündigung beim Fitnessstudio erreichen. Ärztliches Attest speziell für das FitnessStudio habe ich. Kündigung und Attest liegt dem Fitnessstudio vor. Das Fitness Studio akzeptiert es aber nicht. Lastschrift habe ich jetzt Anfang diesen Monats jetzt zurückgegeben. Sie haben mir nun mit einem Anwalt gedroht. Ich habe im Netz recherchiert und bin der Meinung, dass ich auf der korrekten rechtlichen Seite stehe.

Hier einige Auszüge:
"Aussteigewillige Mitglieder haben seit Februar 2012 aber ein höchstrichterliches Urteil auf ihrer Seite. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Wer einen wichtigen Grund hat, kann jederzeit früher kündigen (Az.: XII ZR 42/10). Er hat ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Laut Verbraucherschützern haben Kunden von Fitnessstudios damit nun Rechtssicherheit. Vertragsklauseln, die einen Austritt aus einem wichtigen Grund, etwa einer Krankheit, ausschließen, sind unwirksam. Die Mitglieder können sich dann auf das BGH-Urteil berufen, wenn das Studio den Vertrag nicht auflösen will.

Amtsgericht Dieburg in seinem Urteil vom 09.02.2011 - 211 C 44/09. Seiner Auffassung nach, habe ein Fitnessstudiobetreiber keinen Anspruch auf vollständige und umfangreiche Aufklärung hinsichtlich der Krankheit seines Vertragspartners."

Was kann ich jetzt tun? Wie kann ich den Fall an ein Gericht geben? Was wären die nächsten Schritte?

Hallo!

Gar nicht. Die Muckibude erhielt eine gesundheitlich begründete außerordentliche Kündigung, die zukünftige Abbuchung von Beiträgen wird zurückgebucht und wenn der Studiobetreiber Einwände hat, soll er klagen.

Gruß
Wolfgang

Danke für Deine Meinung. So sehe ich das auch? Jemand anderes Bedenken?

Hallo flanierer,
es kommt drauf an, was in Deinem Attest steht, und was im Fitnessstudio alles an Sportlichen Möglichkeiten vorhanden ist. Nur weil Du evtl. das Training, für das Du eingetreten bist, nicht mehr machen kannst (oder willst), kommt man nicht unbedingt aus so einem Vertrag raus. Dein Grund zum Eintritt ist ja nicht Bestandteil des Vertrages. Im Vertrag wird sicher lediglich die Nutzung der Räume und Gerätschaften gegen Entgelt geregelt sein. Was Du dann da alles wirklich in Anspruch nimmst, ist Deine Sache und nicht die Angelegenheit des Studios.
Mein Tipp: Diese Angelegenheit sollte von einem einschlägigen Anwalt beurteilt werden. Ein Beratungsgespräch ist sicherlich billiger als eine verlorene Klage.

Gruß
Kleiner Racker