Hallo
Ich habe meinen Fitnessstudiovertrag persönlich am 28.03 gekündigt weil ich ins Ausland gegangen bin. Meine Meldebestätigung habe ich am 22.05 nachgereicht, mit der Meldung das ich seit dem 30.03 im anderen Ort lebe, das Datum der eig ummeldung ist jedoch der 22.05.
Ich habe das Studio seit dem 28.03 nicht mehr genutzt.
Nun ist die Frage ob ich mein Geld nachträglich noch zurück bekomme da es ja eig eine außerordentliche Kündigung ist und ich fristgerecht gekündigt habe.
Könnt ihr mir hier weiter helfen?
Vielen Dank!
Um das zu beurteilen, muß man wissen, ob man Dich von einem Tag auf den anderen ins Ausland verschleppt hat oder ob es vielleicht doch einen gewissen Vorlauf gab, der es Dir ermöglicht hätte, fristgerecht zu kündigen. Mehr dazu hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=74560&linked=pm
Hallo,
das hier
ist ein Widerspruch in sich.
Offensichtlich geht es um eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Da müßte man erst mal wissen, was denn dazu im Vertrag geschrieben steht.
&Tschüß
Wolfgang
Kurzfristiges Jobangebot
Einen Tag später dort gekündigt
Der Vertrag wäre eh in vier Monaten zuende gewesen Bzw hätte sich verlängert wenn ich nicht gekündigt hätte.
Sorry
Ja, vertan.
Ist mM nach eine außerordentliche Kündigung.
Habe den Vertrag leider nicht vorliegen da ich eine Menge Klamotten wie Ordner etc nicht mitgenommen habe.
Dachte eig das es mit der Zusendung der Meldebestätigung getan ist. Doch es wurde weiterhin Geld angebucht
Wie Du dem verlinkten Text entnehmen kannst, richtet sich die Rechtslage nach dem Einzelfall. Mit der Beschreibung „kurzfristig“ kann hier keiner etwas anfangen.
Grundsätzlich ist man nun einmal an Verträge und damit auch an vereinbarte Kündigungsfristen gebunden. Vorzeitig kommt man nur unter bestimmten bzw. besonderen Umständen raus. Da wir die Umstände nicht hinreichend genau kennen (s.o.), läßt sich hier und jetzt nicht mehr dazu sagen.
Hi,
was heißt bei Dir „persönlich“?
Das Kündigungsschreiben persönlich übergeben und den Erhalt bestätigen lassen oder nur mündlich gekündigt?
Falls letzteres solltest Du die schriftliche Kündigung schnellstens nachholen.
Das ist die Frage: Hast Du wirklich nach den Vertragsbedingungen gekündigt?
Ich würde auf die paar Monate pfeifen, aber sicherstellen, daß der Vertrag sich nicht automatisch verlängert.
Gruß
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