außerordentliche Neuwahlen

Guten Tag,
wenn lt. Satzung keine Neuwahlen anstehen, wie können trotzdem Wahlen in die Tagesordnung aufgenommen werden?

Danke,
Gruß
Leon

Hallo Leon,

Neuwahlen einfach so???

Irgendeinen Grund sollte es doch geben oder?

Also wir hatten vor nicht allzu langer Zeit die Situation, dass der erste Vorstand zurück getreten ist.

der „restliche“ Vorstand hat dann die Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einberufen und so einen neuen Vorstand gewählt.

Um dein Beispiel besser zu beantworten, müsstest du vielleicht etwas konkreter werden und uns vielleicht über die Satzung etwas informieren.

Vorstellen könnte ich mir, dass auf der Mitgliederversammlung ein Antrag gestellt wird bzgl. Neuwahlen.

Die MV stimmt darüber ab und dann könnte gewählt weren …

Könnte würde sollte - nur Mutmaßungen!

LG MrMOON

Hallo MrMoon,

wenn im Vorstand absolutes Chaos, Feindschaft und Has herrscht
Die Rufe nach Rücktritt groß sind, sind doch Neuwahlen die sauberste Lösung, oder?

Auf der MV selbst kann der Antrag nicht mehr gestellt werden, die Satzung sieht höchstens einen Dringlichkeitsantrag durch den Vorstand vor.

Wenn man nun einen Antrag zur Tagesordnung stellt, der mit der Einladung zur MV an jedes Mitglied verschickt wird, müßte das doch korrekte Weg sein, oder?

Müssen mit dem Antrag zwangsläufig Gründe angeben werden? Jedem sind sie bekannt und auf der MV kann man vor der Abstimmung die Gründe noch mal persönlich darlegen.

Gruß
Leon